Stadtgericht Norden: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''Stadtgericht''' war das für das Gebiet der [[Stadt Norden]] zuständige Gericht, während das [[Amtsgericht Norden|Amtsgericht]] für das übliche [[Amt Norden]] zuständig war. Es hatte seinen Sitz im [[Altes Rathaus|Alten Rathaus]], konkret in einem Raum neben dem ''Rummel''. Zeugenvernehmungen fanden oft auch im [[Weinhaus]] statt.<ref name=":1">Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 27</ref> Das Gefängnis befand sich ebenfalls dort. Als solches wurden sowohl der oberste Raum im Turm, als auch ein Nebenraum neben der [[Theelkammer]] im Erdgeschoss genutzt. | Das '''Stadtgericht''' war das für das Gebiet der [[Stadt Norden]] zuständige Gericht, während das [[Amtsgericht Norden|Amtsgericht]] für das übliche [[Amt Norden]] zuständig war. Es hatte seinen Sitz im [[Altes Rathaus|Alten Rathaus]], konkret in einem Raum neben dem ''Rummel''. Zeugenvernehmungen fanden oft auch im [[Weinhaus]] statt.<ref name=":1">Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 27</ref> Das Gefängnis befand sich ebenfalls dort. Als solches wurden sowohl der oberste Raum im Turm, als auch ein Nebenraum neben der [[Theelkammer]] im Erdgeschoss genutzt. | ||
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== Geschichte == | == Geschichte == | ||
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Sitz des Gerichtes wurde, ebenfalls spätestens im 16. Jahrhundert, das Alte Rathaus, wo zwei Mal wöchentlich die Gerichtsverhandlungen abgehalten wurden. Da Gefängnisse (dieses existierte zeitweise im Obergeschoss des Treppenturmes, zeitweise neben der [[Theelacht|Theelkammer]]) damals wie heute erhebliche Geldmengen verschlungen, wurden Angeklagte nicht selten mit Anprangerung bestraft. In unmittelbarer Nähe (auf dem heutigen [[Arp-Schnitger-Platz]]) stand der [[Pranger]], genannt ''Kaak'', wo die Verurteilten Spott und Hohn der Passanten ausgesetzt waren und zudem nicht selten ausgepeitscht oder gebrandmarkt wurden. Andere Urteile neben den genannten war auch das Rädern des Verurteilten.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Handel und Wandel, Norden, S. 14</ref> Auch die Todesstrafe wurde bis zur Abschaffung bei schweren Verbrechen verhängt. Hierfür gab es einen Galgen am [[Galgenberg]] und eine weitere Richtstätte auf dem sogenannten [[Eilandje]]. Der ''Hexerei'' verdächtige Personen wurden wohl am [[Hexenkolk]] der ''Wasserprobe'' unterzogen. | Sitz des Gerichtes wurde, ebenfalls spätestens im 16. Jahrhundert, das Alte Rathaus, wo zwei Mal wöchentlich die Gerichtsverhandlungen abgehalten wurden. Da Gefängnisse (dieses existierte zeitweise im Obergeschoss des Treppenturmes, zeitweise neben der [[Theelacht|Theelkammer]]) damals wie heute erhebliche Geldmengen verschlungen, wurden Angeklagte nicht selten mit Anprangerung bestraft. In unmittelbarer Nähe (auf dem heutigen [[Arp-Schnitger-Platz]]) stand der [[Pranger]], genannt ''Kaak'', wo die Verurteilten Spott und Hohn der Passanten ausgesetzt waren und zudem nicht selten ausgepeitscht oder gebrandmarkt wurden. Andere Urteile neben den genannten war auch das Rädern des Verurteilten.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Handel und Wandel, Norden, S. 14</ref> Auch die Todesstrafe wurde bis zur Abschaffung bei schweren Verbrechen verhängt. Hierfür gab es einen Galgen am [[Galgenberg]] und eine weitere Richtstätte auf dem sogenannten [[Eilandje]]. Der ''Hexerei'' verdächtige Personen wurden wohl am [[Hexenkolk]] der ''Wasserprobe'' unterzogen. | ||
Zum 1. März 1827 wurde diesen die Gerichtsbarkeit ab- und allein den Ämtern zuerkannt.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 84</ref> Nun waren die Amtsgerichte (daher der Name) für die (niedere) Gerichtsbarkeit zuständig. Ihnen bis heute übergeordnet sind die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und letztendlich die Bundesgerichte. Die bisher parallel existierenden Stadtgerichte wurden aufgelöst, der Umzug war bis zum 4. Dezember 1827 abgeschlossen.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 41</ref> | |||
== Vorsitz == | == Vorsitz == | ||