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Ihre Ländereien schützten sie, wenn überhaupt, mit kleinen Dämmen vor den Fluten der Nordsee. In der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts begann man, diese kleinen Ringdeiche seewärts miteinander zu verbinden, so dass in den ersten Jahrzehnten nach 1100 ein fast geschlossener Hauptdeich entstand. Die damaligen Deiche waren in ihrer Bauweise jedoch keinesfalls mit den heutigen zu vergleichen und boten nicht immer Schutz. Besonders verheerende Deichbrüche und dadurch folgende Überschwemmungen sind für die Jahre 1164, 1196, 1219 und 1334 überliefert. Überreste eines frühzeitlichen Deichs sind noch heute teils entlang der [[Westermarscher Straße]] erkennbar.
Ihre Ländereien schützten sie, wenn überhaupt, mit kleinen Dämmen vor den Fluten der Nordsee. In der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts begann man, diese kleinen Ringdeiche seewärts miteinander zu verbinden, so dass in den ersten Jahrzehnten nach 1100 ein fast geschlossener Hauptdeich entstand. Die damaligen Deiche waren in ihrer Bauweise jedoch keinesfalls mit den heutigen zu vergleichen und boten nicht immer Schutz. Besonders verheerende Deichbrüche und dadurch folgende Überschwemmungen sind für die Jahre 1164, 1196, 1219 und 1334 überliefert. Überreste eines frühzeitlichen Deichs sind noch heute teils entlang der [[Westermarscher Straße]] erkennbar.


Die zweite Marcellusflut, die auch als "große Mandränke" (großes Ertrinken) in die Geschichte einherging, richtete 1362 große Verwüstungen in der gesamten Westermarsch an. Zahlreiche Menschen und Tiere kamen ums Leben, ein Großteil der Gebäude und Felder wurde zerstört. Auch gerieten weite Landesteile der Westermarsch unter Wasser, die erst Jahrhunderte später durch Eindeichungen wieder dem Wasser abgewonnen wurden. Die im 9. Jahrhundert entstandene Leybucht gelangte zu ihrer größten Ausdehnung, die Einbruchsrinne wurde nach der Leybucht auch "Leide" genannt. Aus ihr entsprang das [[Norder Tief]].
Die [[Zweite Marcellusflut]], die auch als "große Mandränke" (großes Ertrinken) in die Geschichte einherging, richtete 1362 große Verwüstungen in der gesamten Westermarsch an. Zahlreiche Menschen und Tiere kamen ums Leben, ein Großteil der Gebäude und Felder wurde zerstört. Auch gerieten weite Landesteile der Westermarsch unter Wasser, die erst Jahrhunderte später durch Eindeichungen wieder dem Wasser abgewonnen wurden. Die im 9. Jahrhundert entstandene Leybucht gelangte zu ihrer größten Ausdehnung, die Einbruchsrinne wurde nach der Leybucht auch "Leide" genannt. Aus ihr entsprang das [[Norder Tief]].


Gerade einmal 12 Jahre später kam es erneut zu einer verheerenden Sturmflut, die erste Dionysiusflut, die erneut weite Teil der Westermarsch überschwemmte. Das südlich von Westermarsch gelegene [[Neuwesteel | Westeel]] wurde sogar gänzlich zerstört und aufgegeben.
Gerade einmal 12 Jahre später kam es erneut zu einer verheerenden Sturmflut, die erste Dionysiusflut, die erneut weite Teil der Westermarsch überschwemmte. Das südlich von Westermarsch gelegene [[Neuwesteel | Westeel]] wurde sogar gänzlich zerstört und aufgegeben.
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Friesland - und damit auch Ostfriesland - unterstand, anders als sonst zur Zeit des Lehnswesens üblich, im Mittelalter keiner zentralen Herrschaft. Dieses Vorrecht, die "Friesische Freiheit" bekamen die Friesen der Legende nach von Karl dem Großen persönlich verliehen. Die Friesen unterstanden damit nur dem Kaiser und hatten ansonsten keine Herren über ihnen zu dulden. Stattdessen organisierten sie sich selbst in - mehr oder weniger - demokratischen Genossenschaften, in denen prinzipiell jeder gleichberechtigt war. Diese grundsätzliche Gleichberechtigung galt jedoch vielmehr für alle Eigentümer von Hofstellen und zugehörigem Land in ihren jeweiligen Dörfern und Kirchspielen (Pfarrbezirk). Die öffentlichen Ämter der Richter ("Redjeven") wurden durch jährliche Wahlen besetzt. Theoretisch standen diese Ämter allen Friesen offen, doch faktisch wurden diese insbesondere durch die Mitglieder der größten und wohlhabendsten Familien bekleidet.
Friesland - und damit auch Ostfriesland - unterstand, anders als sonst zur Zeit des Lehnswesens üblich, im Mittelalter keiner zentralen Herrschaft. Dieses Vorrecht, die "Friesische Freiheit" bekamen die Friesen der Legende nach von Karl dem Großen persönlich verliehen. Die Friesen unterstanden damit nur dem Kaiser und hatten ansonsten keine Herren über ihnen zu dulden. Stattdessen organisierten sie sich selbst in - mehr oder weniger - demokratischen Genossenschaften, in denen prinzipiell jeder gleichberechtigt war. Diese grundsätzliche Gleichberechtigung galt jedoch vielmehr für alle Eigentümer von Hofstellen und zugehörigem Land in ihren jeweiligen Dörfern und Kirchspielen (Pfarrbezirk). Die öffentlichen Ämter der Richter ("Redjeven") wurden durch jährliche Wahlen besetzt. Theoretisch standen diese Ämter allen Friesen offen, doch faktisch wurden diese insbesondere durch die Mitglieder der größten und wohlhabendsten Familien bekleidet.


Dieses mehr oder weniger feste Konstrukt konnte bis in das 14. Jahrhundert standhalten, als sich schließlich aus den wenigen reichen und einflussreichen Familien - entgegen der Friesischen Freiheit - ein Adel bildete. Das 14. Jahrhundert war durch viele schwere Sturmfluten, wie die [[Marcellusflut]] im Jahr 1362 und eine verheerende Pestepidemie um 1350 geprägt. Viele Menschen kamen ums Leben und für die Überlebenden gab es größere Sorgen, um die sie sich kümmern mussten als die politische oder genossenschaftliche Teilhabe. Der Adel, der die Krisen besser als der große Teil der armen Bevölkerung überstand, nutzte diese Umstände, um seinen Einfluss zu vergrößern. Viele von ihnen verstanden es, die Lage geschickt zu ihrem Vorteil zu nutzen. Sie sahen ihre Autorität nicht mehr vom Willen der Gemeinde abhängig, sondern ihrem eigenen. Nach und nach formierten sich mehrere Häuptlingsgeschlechter in Ostfriesland. In der Westermarsch gelangten zunächst die [[Idzinga]] an die Macht, deren Hauptsitz in [[Itzendorf]] in der östlichen Westermarsch war. Ihre Steinhäuser, mit denen sie sich ohnehin von den oftmals erbärmlichen Behausungen der meisten Mitmenschen abhebten, vergrößerten sie weiter und formten daraus den ostfriesischen Typus an Burgen. Auch begannen sie, Söldnerheere aufzustellen, um ihren Machtanspruch im Zweifel mit Gewalt durchsetzen zu können.
Dieses mehr oder weniger feste Konstrukt konnte bis in das 14. Jahrhundert standhalten, als sich schließlich aus den wenigen reichen und einflussreichen Familien - entgegen der Friesischen Freiheit - ein Adel bildete. Das 14. Jahrhundert war durch viele schwere Sturmfluten, wie die [[Zweite Marcellusflut]] im Jahr 1362 und eine verheerende Pestepidemie um 1350 geprägt. Viele Menschen kamen ums Leben und für die Überlebenden gab es größere Sorgen, um die sie sich kümmern mussten als die politische oder genossenschaftliche Teilhabe. Der Adel, der die Krisen besser als der große Teil der armen Bevölkerung überstand, nutzte diese Umstände, um seinen Einfluss zu vergrößern. Viele von ihnen verstanden es, die Lage geschickt zu ihrem Vorteil zu nutzen. Sie sahen ihre Autorität nicht mehr vom Willen der Gemeinde abhängig, sondern ihrem eigenen. Nach und nach formierten sich mehrere Häuptlingsgeschlechter in Ostfriesland. In der Westermarsch gelangten zunächst die [[Idzinga]] an die Macht, deren Hauptsitz in [[Itzendorf]] in der östlichen Westermarsch war. Ihre Steinhäuser, mit denen sie sich ohnehin von den oftmals erbärmlichen Behausungen der meisten Mitmenschen abhebten, vergrößerten sie weiter und formten daraus den ostfriesischen Typus an Burgen. Auch begannen sie, Söldnerheere aufzustellen, um ihren Machtanspruch im Zweifel mit Gewalt durchsetzen zu können.


Vor allem durch Kriege mit der mächtigen Hanse und dem Wiedererstarken der Großbauern verlor das Häutplingswesen nach und seine Bedeutung. 1464 erhob Kaiser Friedrich III. den Häuptling [[Ulrich Cirksena]] in den Reichsgrafenstand und belehnte ihn mit Ostfriesland. Ab 1464 bis 1744 stand Westermarsch II ein vom Grafen bzw. Fürsten bestellter Drost vor, der später auch den Titel [[Amtsverwalter]] trug, da ihm das [[Amt Norden]] unterstand. Dieser hatte neben der Oberaufsicht auch die gesamte Polizeigewalt inne. Dem Drosten bzw. Amtsverwalter war ein Vogt beigestellt, der vom Grafen bzw. Fürsten selbst eingesetzt wurde. Dieser Vogt war neben Westermarsch II auch für [[Westermarsch I]] sowie [[Süderneuland I]] und [[Süderneuland II]] zuständig. Ein sogenannter Auskündiger, der vom Drosten bzw. Amtsverwalter eingesetzt wurde, unterstützte den Vogten in seiner Arbeit und war diesem hierarchisch untergeordnet. Unter dem Auskündigen standen mehrere Rottmeister, die jeweils ein Rott verwalteten. Westermarsch II hatte damit fünf Rottmeister. Sie hatten vor allem die Aufgabe, die Steuern in ihren Rotten einzutreiben und den Rottbewohnern ihre Pflichten anzusagen. Die Amtszeit der Rottmeister dauerte zwei Jahre, das Amt wurde danach im Rott an geeignete, männliche Bewohner neu vergeben. Westermarsch II entspricht der alten Rotteinteilung Rott 5 bis Rott 9, während Westermarsch I Rott 1 bis Rott 4 umfasst. Ein "Rott" ist eine alte Bezeichnung für einen Bezirk, der eine bestimmte Anzahl an Ländereien umfasste. Die Namen der Rotts konnten wechseln, letztlich haben sich jedoch folgende Bezeichnungen durchgesetzt: [[Neulander Rott]], [[Redleff Folckerß Rott]], [[Neudeicher Rott]], [[Itzendorfer Rott]] und [[Gastmarscher Rott]]. (siehe auch [[Rotteinteilung der Westermarsch]])
Vor allem durch Kriege mit der mächtigen Hanse und dem Wiedererstarken der Großbauern verlor das Häutplingswesen nach und seine Bedeutung. 1464 erhob Kaiser Friedrich III. den Häuptling [[Ulrich Cirksena]] in den Reichsgrafenstand und belehnte ihn mit Ostfriesland. Ab 1464 bis 1744 stand Westermarsch II ein vom Grafen bzw. Fürsten bestellter Drost vor, der später auch den Titel [[Amtsverwalter]] trug, da ihm das [[Amt Norden]] unterstand. Dieser hatte neben der Oberaufsicht auch die gesamte Polizeigewalt inne. Dem Drosten bzw. Amtsverwalter war ein Vogt beigestellt, der vom Grafen bzw. Fürsten selbst eingesetzt wurde. Dieser Vogt war neben Westermarsch II auch für [[Westermarsch I]] sowie [[Süderneuland I]] und [[Süderneuland II]] zuständig. Ein sogenannter Auskündiger, der vom Drosten bzw. Amtsverwalter eingesetzt wurde, unterstützte den Vogten in seiner Arbeit und war diesem hierarchisch untergeordnet. Unter dem Auskündigen standen mehrere Rottmeister, die jeweils ein Rott verwalteten. Westermarsch II hatte damit fünf Rottmeister. Sie hatten vor allem die Aufgabe, die Steuern in ihren Rotten einzutreiben und den Rottbewohnern ihre Pflichten anzusagen. Die Amtszeit der Rottmeister dauerte zwei Jahre, das Amt wurde danach im Rott an geeignete, männliche Bewohner neu vergeben. Westermarsch II entspricht der alten Rotteinteilung Rott 5 bis Rott 9, während Westermarsch I Rott 1 bis Rott 4 umfasst. Ein "Rott" ist eine alte Bezeichnung für einen Bezirk, der eine bestimmte Anzahl an Ländereien umfasste. Die Namen der Rotts konnten wechseln, letztlich haben sich jedoch folgende Bezeichnungen durchgesetzt: [[Neulander Rott]], [[Redleff Folckerß Rott]], [[Neudeicher Rott]], [[Itzendorfer Rott]] und [[Gastmarscher Rott]]. (siehe auch [[Rotteinteilung der Westermarsch]])