Jürgen Harms Fischer

Version vom 11. August 2021, 02:57 Uhr von Ostfriesenlord (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Jürgen Harms Fischer wird 1804 als erster Besitzer des (späteren) Fährhauses in Norddeich genannt, das zu dieser Zeit jedoch noch kein Hotel im eigentlichen Sinne war.[1] Sein Name lässt darauf schließen, dass er als Fischer tätig war, was auch in Anbetracht seiner Wohnung nahe des Hafens nicht verwunderlich wäre.

Einzelnachweise

  1. Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 301

Siehe auch