Ein Amtsverwalter bzw. Amtsvorsteher (später: Amtmann; früher: Vogt, Drost) kümmerte sich ursprünglich um die wirtschaftlichen Angelegenheiten eines Kammeramtes (Finanzamt) und wurde daher oft auch Amtsrentverwalter (vgl. "Rentenamt") genannt. Er vertrat den - in der Regel adeligen - Amtmann. Das Amt ist vermutlich zu den Zeiten aufgekommen ist, als die Amtleute noch Adelige sein mussten mussten und sich mehr um die öffentliche Sicherheit ihres Amtes, als um andere Angelegenheiten kümmerten. Oft werden auch die Amtleute kleiner Ämter Amtsverwalter oder Amtsverweser genannt.[1] Die früheren Bezeichnungen Vogt bzw. Drost verschwanden nach dem Mittelalter.[2] Für Norden lässt sich ein Amtmann erstmals für das Jahr 1474 belegen.[3]
Vermutlich im 18. Jahrhunderte wandelte sich der Begriff. Nun trug der Vorsteher eines Amtes, den Vorläufern der Landkreise, diesen Titel und wurde auch Amtmann genannt. Diese Position war in etwa mit dem heutigen Landrat vergleichbar. Der Amtsverwalter stand damit über den Norder Bürgermeistern. Dies führte nicht selten zu Kompetenzstreitigkeiten zwischen den beiden Amtsträgern.[4]
Nachdem Ostfriesland von Hannover wieder zu Preußen kam, änderte sich die Bezeichnung zu Amtshauptmann. Die Amtsverwalter (und ihre entsprechenden Nachfolgeämter) hatten umfangreichen Einfluss auf die Stadtverwaltung. Auch konnten Bürger erst dann zu solchen durch den Bürgermeister vereidigt werden, wenn die Amtsverwalter ihre Zustimmung gaben.[5] Anders als heute war nicht jeder Einwohner zugleich Bürger, sondern man musste sich dieses Privileg erarbeiten. In der Regel war es auch an einen festen Wohnsitz bzw. Besitz gebunden.
Wenngleich Bürgermeister (Stadtgericht) und Amtsverwalter (Amtsgericht) beide polizeiliche und gerichtliche Befugnisse hatten, fiel letzteren in der Regel hauptsächlich das Justizwesen zu, während der Bürgermeister die Verwaltung leitete.[5] Zeitweise hatte aber auch der Bürgermeister gerichtliche Kompetenzen. Ein Auswuchs dessen ist wohl die lange Zeit parallele Existenz eines Amtsgerichts und eines Stadtgerichts.
Für Norden bedeutende Amtsverwalter waren unter anderem Hajo Laurenz Damm, Hermann Wichmann Grems und Engelbert Kettler.
Einzelnachweise
- ↑ Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 259
- ↑ Canzler, Gerhard (1989): Handel und Wandel, Norden, S. 11
- ↑ Friedländer, Ernst (1975): Ostfriesisches Urkundenbuch, Emden, Nr. 940
- ↑ Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 76
- ↑ 5,0 5,1 Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 50