Osterlooger Grashaus: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 50: | Zeile 50: | ||
==Beschreibung== | ==Beschreibung== | ||
Das Westerlooger Grashaus steht giebelständig zur [[Ostermarscher Straße]], das Osterlooger Grashaus befindet sich dahinter. Die beiden an den Giebeln aneinandergefügten Steinhäuser weisen insgesamt eine Länge von über 40 Metern auf. Wahrscheinlich liegt hier der einzigartige Fall einer sogenannten "doppelten Kreuzelwerkanlage" vor.<ref>Pühl, Eberhard (2007): Alte Backsteinhäuser in Ostfriesland und im Jeverland, Oldenburg, S. 122f.</ref> | Das Westerlooger Grashaus steht giebelständig zur [[Ostermarscher Straße]], das Osterlooger Grashaus befindet sich dahinter. Die beiden an den Giebeln aneinandergefügten Steinhäuser weisen insgesamt eine Länge von über 40 Metern auf. Wahrscheinlich liegt hier der einzigartige Fall einer sogenannten "doppelten Kreuzelwerkanlage" vor.<ref>Pühl, Eberhard (2007): Alte Backsteinhäuser in Ostfriesland und im Jeverland, Oldenburg, S. 122f.</ref> Das Westerlooger Grashaus weist einen grauen Putz auf, der ähnlich dem des [[Ekeler Vorwerk|Ekeler Vorwerks]] ist. | ||
In einem Hypothekenbuch wird der Komplex wie folgt beschrieben: "Ein Platz (Hof) in der [[Lintelermarsch]], das Osterlooger Grashaus genannt bestehend aus einer mit dem daran liegenden Heerde, so das Westerlooger Graßhaus und dessen Behausung äusserlich verbunden, inwendig aber getrennte Behausung nebst Scheune, welche unmittelbar mit dem Wohnhause in Verbindung steht, ferner die südliche Hälfte einer auf gemeinschaftlichen Grund und Boden erbauten Kornscheune, Garten und einer sogenannten Kalkwarf".<ref>StAA, Rep. 237, Bd. 1322, Nr. 50 u. 51</ref> | In einem Hypothekenbuch wird der Komplex wie folgt beschrieben: "Ein Platz (Hof) in der [[Lintelermarsch]], das Osterlooger Grashaus genannt bestehend aus einer mit dem daran liegenden Heerde, so das Westerlooger Graßhaus und dessen Behausung äusserlich verbunden, inwendig aber getrennte Behausung nebst Scheune, welche unmittelbar mit dem Wohnhause in Verbindung steht, ferner die südliche Hälfte einer auf gemeinschaftlichen Grund und Boden erbauten Kornscheune, Garten und einer sogenannten Kalkwarf".<ref>StAA, Rep. 237, Bd. 1322, Nr. 50 u. 51</ref> | ||