Hexenkolk: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Hexenkolk''' | Der '''Hexenkolk''' befindet sich zwischen den Straßen bzw. Wegen [[Zum Hexenkolk]], nahe des [[Norder Tief | Norder Tiefs]] und der [[Uferstraße]] in Norden. Er ist vermutlich bei einer der verheerenden Sturmfluten im 14. Jahrhundert entstanden. Ein Kolk ist eine wassergefüllte Vertiefung, die durch Überflutungen entstanden ist. | ||
In unmittelbarer Nähe zum [[Galgenberg]] wurden hier in früheren Jahren der Hexerei verdächtige Personen der sogenannten "Wasserprobe" bzw. "Hexenbad" unterzogen. War eine Person der Hexerei verdächtig, wurde sie mit einer Vorrichtung solange unter Wasser gehalten, bis sie ertrank. Ertrank die Person nicht, wurde - oder vielmehr wäre, da biologisch nicht möglich - sie der Hexerei für schuldig befunden und ebenfalls getötet worden. | In unmittelbarer Nähe zum [[Galgenberg]] wurden hier in früheren Jahren der Hexerei verdächtige Personen der sogenannten "Wasserprobe" bzw. "Hexenbad" unterzogen. War eine Person der Hexerei verdächtig, wurde sie mit einer Vorrichtung solange unter Wasser gehalten, bis sie ertrank. Ertrank die Person nicht, wurde - oder vielmehr wäre, da biologisch nicht möglich - sie der Hexerei für schuldig befunden und ebenfalls getötet worden. | ||
Version vom 17. Januar 2021, 15:41 Uhr
Hexenkolk | ||||||||
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| {{#multimaps: | Title = Hexenkolk | Text = Ort in Norden | center = 53.59881802373842, 7.217204317648114 | circle = 53.59881802373842, 7.217204317648114 : 50 | zoom = 16 | width = 300px | height = 300px
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| Basisdaten | ||||||||
| Kategorie | Orte in Ekel | |||||||
| Stadtteil/-viertel | Ekel | |||||||
| Genaue Lage | Uferstraße | |||||||
Der Hexenkolk befindet sich zwischen den Straßen bzw. Wegen Zum Hexenkolk, nahe des Norder Tiefs und der Uferstraße in Norden. Er ist vermutlich bei einer der verheerenden Sturmfluten im 14. Jahrhundert entstanden. Ein Kolk ist eine wassergefüllte Vertiefung, die durch Überflutungen entstanden ist.
In unmittelbarer Nähe zum Galgenberg wurden hier in früheren Jahren der Hexerei verdächtige Personen der sogenannten "Wasserprobe" bzw. "Hexenbad" unterzogen. War eine Person der Hexerei verdächtig, wurde sie mit einer Vorrichtung solange unter Wasser gehalten, bis sie ertrank. Ertrank die Person nicht, wurde - oder vielmehr wäre, da biologisch nicht möglich - sie der Hexerei für schuldig befunden und ebenfalls getötet worden.
Quellenverzeichnis
- Imhoff, Mathilde (1985): Die Flurnamen zur Deutschen Grundkarte 1:5000 (DGK5) 2409/2 Norden-Ost, in: Heim und Herd, Beilage zum Ostfriesischen Kurier vom 28. Juni 1985, Nr. 23