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1952 kam [[Tidofeld]], bedingt durch Aufnahme zahlreicher Flüchtlinge und Vertriebene im [[Vertriebenenlager Tidofeld]] und der damit einhergehenden Überlastung der Gemeindeverwaltung von Lütetsburg, zu Norden. Ein eigenständiger Stadtteil wurde der Ort jedoch erst 1996, als das Baugebiet nördlich der [[Heerstraße]] erschlossen wurde. Bis dahin wurde | 1952 kam [[Tidofeld]], bedingt durch Aufnahme zahlreicher Flüchtlinge und Vertriebene im [[Vertriebenenlager Tidofeld]] und der damit einhergehenden Überlastung der Gemeindeverwaltung von Lütetsburg, zu Norden. Ein eigenständiger Stadtteil wurde der Ort jedoch erst 1996, als das Baugebiet nördlich der [[Heerstraße]] erschlossen wurde. Bis dahin wurde Tidofeld unmittelbar zur Kernstadt gezählt. In diese Zeit fällt auch der Beginn einer massiven Ausweitung des Stadtgebiets. Viele Neubürger zogen fort, insbesondere in das Ruhrgebiet, aber nicht wenige blieben, sodass die Bevölkerungszahl exponentiell stieg. Insbesondere zwischen 1950 und 1980 entstanden zahlreiche neue Straßen in alle Himmelsrichtungen und die Stadt wuchs mit den [[Norder Umlandgemeinden]] immer weiter zusammen. | ||
Seine heutige Größe erreichte die Stadt schließlich mit der Eingemeindung der heutigen Stadtteile zum 1. Juli 1972. Lütetsburg trat [[Bargebur]] an die Stadt ab, die bis dahin eigenständigen Gemeinden [[Süderneuland I]] und [[Süderneuland II]] sowie die [[Samtgemeinde Leybuchtpolder]] mit [[Leybuchtpolder]], [[Neuwesteel]], [[Westermarsch I]] und [[Westermarsch II]] wurden ebenfalls eingemeindet. Dies geschah allerdings nur im Falle von Süderneuland II freiwillig, die Samtgemeinde Leybuchtpolder und Süderneuland I mussten per Gesetzeskraft zwangseingemeindet werden, da die [[Gemeindevorsteher]] die Unterschrift zu leisten verweigerten.<ref>Haddinga, Johann (2001): Norden im 20. Jahrhundert, Norden, S. 77</ref> | Seine heutige Größe erreichte die Stadt schließlich mit der Eingemeindung der heutigen Stadtteile zum 1. Juli 1972. Lütetsburg trat [[Bargebur]] an die Stadt ab, die bis dahin eigenständigen Gemeinden [[Süderneuland I]] und [[Süderneuland II]] sowie die [[Samtgemeinde Leybuchtpolder]] mit [[Leybuchtpolder]], [[Neuwesteel]], [[Westermarsch I]] und [[Westermarsch II]] wurden ebenfalls eingemeindet. Dies geschah allerdings nur im Falle von Süderneuland II freiwillig, die Samtgemeinde Leybuchtpolder und Süderneuland I mussten per Gesetzeskraft zwangseingemeindet werden, da die [[Gemeindevorsteher]] die Unterschrift zu leisten verweigerten.<ref>Haddinga, Johann (2001): Norden im 20. Jahrhundert, Norden, S. 77</ref> | ||