Westerstraße 58: Unterschied zwischen den Versionen
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An der '''Westerstraße 58''' befindet sich ein im Kern aus dem Jahr 1593 stammendes Gebäude.<ref>Sanders, Adolf (1988): Unsere Stadt hinterm Deich, Norden, S. 17</ref> Es war das erste | An der '''Westerstraße 58''' befindet sich ein im Kern aus dem Jahr 1593 stammendes Gebäude.<ref name=":0">Sanders, Adolf (1988): Unsere Stadt hinterm Deich, Norden, S. 17</ref> Es war das erste Haus der [[Westerstraße]], das nicht mehr zur ursprünglichen [[Stadt Norden]], sondern zum [[Amt Norden]] gehörte, bildete also die Grenze zwischen Norden und der [[Sandbauerschaft]].<ref>Schreiber, Gretje (2000): Norder Häuser. Die Bewohner der Westerstraße (I), in: Ostfriesischer Kurier 8./9.Januar 2000</ref> | ||
Eine Inschrift am Mauerwerk des Hauses lautet: ''De Segen des Here makt rike ane Moiie. Ao 1593.'' Übersetzt bedeutet dies: ''Der Segen des Herrn macht reich ohne Mühe. Anno 1593.<ref name=":0" />'' | |||
==Einzelnachweise== | ==Einzelnachweise== | ||