Westerstraße 58
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Westerstraße 58 | |
|---|---|
| Basisdaten | |
| Entstehungszeit | 1593 |
| Erbauer | unbekannt |
| Bauweise | verputzter Ziegelsteinbau |
| Erhaltungszustand | erhalten |
| Genaue Lage | Westerstraße 58
26506 Norden |
An der Westerstraße 58 befindet sich ein im Kern aus dem Jahr 1593 stammendes Gebäude.[1] Es war das erste Haus der Westerstraße, das nicht mehr zur ursprünglichen Stadt Norden, sondern zum Amt Norden gehörte, bildete also die Grenze zwischen Norden und der Sandbauerschaft.[2]
Eine Inschrift am Mauerwerk des Hauses lautet: De Segen des Here makt rike ane Moiie. Ao 1593. Übersetzt bedeutet dies: Der Segen des Herrn macht reich ohne Mühe. Anno 1593.[1]
Galerie
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Die bekannte Mauerinschrift, aufgenommen im Jahre 1978.
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Westerstraße 58 - Aufnahme vom 16. Juni 2006.