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== Abgrenzung zur Bürgerkompanie ==
== Abgrenzung zur Bürgerkompanie ==
Bereits zu Beginn des 17. Jahrhunderts hat es in Norden eine [[Bürgerkompanie]] gegeben. Diese dienten der Unterstützung der [[Polizei Norden|Stadtwache]] und hatten zeitweise die Nachtwache zu halten.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 56</ref> Die amtlich gegründete offizielle Bürgerkompanie ist jedoch keinesfalls mit der Bürgerwehr als Organ der Selbstjustiz zu vergleichen.
Bereits zu Beginn des 17. Jahrhunderts hat es in Norden eine [[Bürgerkompanie]] gegeben. Diese dienten der Unterstützung der [[Polizei Norden|Stadtwache]] und hatten zeitweise die Nachtwache zu halten.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 56</ref> Die amtlich gegründete offizielle Bürgerkompanie ist jedoch keinesfalls mit der Bürgerwehr als Organ der Selbstjustiz zu vergleichen.
== Spätere Bürgerwehren ==
Nach den Wirren des [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkriegs]] formierte sich in [[Westermarsch I]] eine Bürgerwehr, der 73 Mann angehörten. Die Wehr hatte keine Waffen, diese waren jedoch angefordert. Zu einer Bewaffnung kam es durch die Gründung der Weimarer Republik jedoch nicht mehr. Auch in [[Westermarsch II]] entstand im September 1919 eine Einwohnerwehr, deren Stärke 57 Mann umfasste, die mit 50 Waffen ausgerüstet waren. Damit war sie zwar zahlenmäßiger kleiner als die von Westermarsch I, letztere hatte jedoch keine Waffen erlangen können.


==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==