Wochenmarkt: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Der '''Wochenmarkt''' ist ein regelmäßig am Montag und Samstag stattfindender Markt, der sich vor allem auf dem [[Mittelmarkt]] konzentriert. Seine Ursprünge reichen bis in die Zeit der Anlage des [[Marktplatz|Marktplatzes]] zurück, der wohl in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts angelegt wurde.<ref>Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 10</ref> Namentlich benannt wird der Markt in der [[Polizeiordnung|Polizeiordnung von 1535]], in der der Wochenmarkt als einziger Verkaufsort für Vieh, Korn, Butter und Käse privilegiert wurde.<ref>Gödeken, Lina (2000): Rund um die Synagoge in Norden. Die Geschichte der Synagogengemeinde seit 1866, Aurich, S. 27</ref> | Der '''Wochenmarkt''' ist ein regelmäßig am Montag und Samstag stattfindender Markt, der sich vor allem auf dem [[Mittelmarkt]] konzentriert. Seine Ursprünge reichen bis in die Zeit der Anlage des [[Marktplatz|Marktplatzes]] zurück, der wohl in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts angelegt wurde.<ref>Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 10</ref> | ||
==Geschichte== | |||
Namentlich benannt wird der Markt in der [[Polizeiordnung|Polizeiordnung von 1535]], in der der Wochenmarkt als einziger Verkaufsort für Vieh, Korn, Butter und Käse privilegiert wurde.<ref>Gödeken, Lina (2000): Rund um die Synagoge in Norden. Die Geschichte der Synagogengemeinde seit 1866, Aurich, S. 27</ref> | |||
Seit jeher diente der Wochenmarkt nicht nur der Versorgung der Bevölkerung mit Waren aus den umliegenden Höfen, sondern auch der Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse in das Münsterland, gen Oldenburg und in die Niederlande. Gemäß der [[Instituta Nordana]] durften die Händler und Kaufleute ihre Waren dabei allerdings nur zu festgelegten Zeiten kaufen und verkaufen.<ref>Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 16ff.</ref> Ortsfremden Händlern war es bis zu einer amtlichen Genehmigung untersagt, ihre Waren auf dem Markt feilzubieten.<ref name=":0">Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 28</ref> | Seit jeher diente der Wochenmarkt nicht nur der Versorgung der Bevölkerung mit Waren aus den umliegenden Höfen, sondern auch der Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse in das Münsterland, gen Oldenburg und in die Niederlande. Gemäß der [[Instituta Nordana]] durften die Händler und Kaufleute ihre Waren dabei allerdings nur zu festgelegten Zeiten kaufen und verkaufen.<ref>Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 16ff.</ref> Ortsfremden Händlern war es bis zu einer amtlichen Genehmigung untersagt, ihre Waren auf dem Markt feilzubieten.<ref name=":0">Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 28</ref> | ||
Neben Händlern, die hier ihren Waren anboten, galt dies sinngemäß auch für die Arbeitskraft armer Tagelöhner, die sogar aus Südwestfalen nach Norden kamen, um auf den Höfen der reichen [[Marsch|Marschbauern]] zu arbeiten. Ihr Platz befand sich nahe des [[Glockenturm|Glockenturms]].<ref>Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 255</ref> | Neben Händlern, die hier ihren Waren anboten, galt dies sinngemäß auch für die Arbeitskraft armer Tagelöhner, die sogar aus Südwestfalen nach Norden kamen, um auf den Höfen der reichen [[Marsch|Marschbauern]] zu arbeiten. Ihr Platz befand sich nahe des [[Glockenturm|Glockenturms]].<ref>Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 255</ref> | ||