Mühlenlohne: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Bewohner der Mühlenlohne waren ursprünglich bis ins 19. Jahrhundert hinein dem | Die Bewohner der Mühlenlohne waren ursprünglich bis ins 19. Jahrhundert hinein dem [[Dominikanerkloster]] und nach der Säkularisation dem Norder Amtmann als Rechtsnachfolger gegen das Privileg der Steuerfreiheit zum Handdienst (Naturaldienste wie z.B. handwerkliche Arbeiten) verpflichtet. Ferner gehörten die Bewohner unter die Gerichtsbarkeit des [[Amt Norden | Amtes Norden]]. In der Beschreibung der Stadt und des Amtes Norden von Hermann Wichmann Grems im Jahre 1735 steht: "... sind schuldig, bey dem Hochfürstl. Torff in der Torff-Scheune und zu den Schill-Feuren bey dem Hause Berum zu arbeiten; Hergegen geben sie auch keine Schatzungen und tragen keine weiteren onera, als daß sie den gewöhnlichen Liecent anderen gleich geben müßen". Und weiter heißt es: "... Die vom Sand- und holen Wege, imgleichen die aus der Mühlen-Lohne und der Lauken-Riege müßen hier und bey dem Amtshause arbeiten. Wenn solches für nöthig gefunden wird, pfleget des Abends vorher es in der Riege, an welcher die Ordnung ist, angesaget zu werden. Des Morgens kommen die Fröhner nach 8 Uhr und gehen um halb zwölff wieder weg; des Mittags finden sie nach 1 Uhr sich wieder ein, und bleiben biß halb vier. Ihnen wird dünnes Bier zum Trinken, sonsten aber nichts gegeben". Ende des 18. Jahrhundert befanden sich elf Häuser in der Mühlenlohne.<ref>Schreiber, Gretje (1994): Frohn- und Hofdienste in Norden, in: Heim und Herd, Beilage Ostfriesischer Kurier 19. Februar 1994, S. 1 ff</ref> | ||
Mindestens seit etwa 1895 hat sich der Straßenverlauf nicht geändert.<ref>Preußische Grundkarte von ca. 1895 (Erste Landesaufnahme)</ref> | Mindestens seit etwa 1895 hat sich der Straßenverlauf nicht geändert.<ref>Preußische Grundkarte von ca. 1895 (Erste Landesaufnahme)</ref> | ||