Rott: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Rott''' ist eine historische Gebietsbezeichnung. Auf die Stadtgeschichte bezogen war diese Bezeichnung vor allem in der Gliederung von [[Westermarsch I]] und [[Westermarsch II]] sowie [[Ostermarsch]] zu finden. Sinngemäß bedeutet der Begriff in diesem Zusammenhang ''Viertel'' bzw. ''Bezirk''. | '''Rott''' ist eine historische Gebietsbezeichnung. Auf die Stadtgeschichte bezogen war diese Bezeichnung vor allem in der Gliederung von [[Westermarsch I]] und [[Westermarsch II]] sowie [[Ostermarsch]] zu finden. Sinngemäß bedeutet der Begriff in diesem Zusammenhang ''Viertel'' bzw. ''Bezirk''. Auch [[Norden (Stadtteil)|Norden]] war teilweise in Rotten eingeteilt, an ihrer Zahl jeweils acht, die zu einer [[Kluft]] gehörten. Als Bezeichnung eines von der [[Ludgerusgemeinde Norden|katholischen Gemeinde]] erworbenen Wohnhauses an der [[Sielstraße]], das sie später zur Schule umbaute, findet sich beispielsweise die Bezeichnung ''[[Westerkluft]], 3. Rott, Nr. 365''. Seit Ende des 16. Jahrhunderts gehörten jeweils acht Rotten zu einer der vier [[Kluft|städtischen Klüfte]].<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 9</ref> | ||
In der [[Sandbauerschaft]] wurden die [[Sandbauerschaft#Gliederung|Ortschaften]] auch als Rott bezeichnet.<ref>[https://www.ostfriesischelandschaft.de/fileadmin/user_upload/BIBLIOTHEK/HOO/HOO_Norden.pdf Beschreibung von Norden] in der historischen Ortsdatenbank der Ostfriesischen Landschaft</ref> | |||
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==Rottmeister== | ==Rottmeister== | ||
Jedem Rott stand ein sogenannter, von der Stadt eingesetzter und ehrenamtlich tätiger ''Rottmeister'' vor, eine Art Bezirksvorsteher, der die Menschen bei der Obrigkeit vertrat, aber auch für die Eintreibung der Steuern und der Verkündung neuer Gesetze oder allgemeiner Ankündigungen zuständig war.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 118</ref><ref>Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 28</ref> In Norden war der Rottmeister ab dem 1. März 1805 durch Beschluss des [[Magistrat|Magistrats]] auch verpflichtet, der Obrigkeit zu melden, falls Ortsfremde sich ohne Genehmigung in einem Haus in ihrem Rott niederlassen würde. Man befürchtete, dass arme Menschen von außerhalb der Stadt die hiesige [[Armenverband Norden|Armenkasse]] zusätzlich belasten würden.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 71</ref> | Jedem Rott stand ein sogenannter, von der Stadt eingesetzter und ehrenamtlich tätiger ''Rottmeister'' vor, eine Art Bezirksvorsteher, der die Menschen bei der Obrigkeit vertrat, aber auch für die Eintreibung der Steuern und der Verkündung neuer Gesetze oder allgemeiner Ankündigungen zuständig war.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 118</ref><ref>Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 28</ref> In Norden war der Rottmeister ab dem 1. März 1805 durch Beschluss des [[Magistrat|Magistrats]] auch verpflichtet, der Obrigkeit zu melden, falls Ortsfremde sich ohne Genehmigung in einem Haus in ihrem Rott niederlassen würde. Man befürchtete, dass arme Menschen von außerhalb der Stadt die hiesige [[Armenverband Norden|Armenkasse]] zusätzlich belasten würden.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 71</ref> | ||