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Wenngleich Bürgermeister ([[Stadtgericht Norden|Stadtgericht]]) und Amtsverwalter ([[Amtsgericht Norden|Amtsgericht]]) beide polizeiliche und gerichtliche Befugnisse hatten, fiel letzteren in der Regel hauptsächlich das Justizwesen zu, während der Bürgermeister die Verwaltung leitete.<ref name=":0" /> Zeitweise hatte aber auch der Bürgermeister gerichtliche Kompetenzen. Ein Auswuchs dessen ist wohl die lange Zeit parallele Existenz eines Amtsgerichts und eines Stadtgerichts.
Wenngleich Bürgermeister ([[Stadtgericht Norden|Stadtgericht]]) und Amtsverwalter ([[Amtsgericht Norden|Amtsgericht]]) beide polizeiliche und gerichtliche Befugnisse hatten, fiel letzteren in der Regel hauptsächlich das Justizwesen zu, während der Bürgermeister die Verwaltung leitete.<ref name=":0" /> Zeitweise hatte aber auch der Bürgermeister gerichtliche Kompetenzen. Ein Auswuchs dessen ist wohl die lange Zeit parallele Existenz eines Amtsgerichts und eines Stadtgerichts.


Für Norden bedeutende Amtsverwalter waren unter anderem [[Hajo Laurenz Damm]], [[Hermann Grems|Hermann Wichmann Grems]] und [[Engelbert Kettler|Dr. Engelbert Kettler]].
Für Norden bedeutende Amtsverwalter waren unter anderem [[Hajo Laurenz Damm]], [[Hermann Grems|Hermann Wichmann Grems]] und [[Engelbert Kettler (1618)|Engelbert Kettler]].


==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==