Rott: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Rott''' ist eine historische Gebietsbezeichnung. Auf die Stadtgeschichte bezogen war diese Bezeichnung in der Gliederung von [[Westermarsch I]] und [[Westermarsch II]], [[Ostermarsch]], [[Lintelermarsch]] und der [[Sandbauerschaft]] zu finden. Sinngemäß bedeutet der Begriff in diesem Zusammenhang ''Viertel'' bzw. ''Bezirk'', im ländlichen Raum wurden damit geografisch zusammenliegende Höfe bzw. Hofgruppen genannt. Die Menschen siedelten in der [[Ostermarsch]] in acht Rotten, in der [[Lintelermarsch]] in drei Rotten und in der Westermarsch in neun Rotten<ref>Rack, Eberhard (1967): Besiedlung und Siedlung des Altkreises Norden, Münster, S. 60</ref> | |||
Auch [[Altstadt|Norden]] selbst war teilweise in Rotten eingeteilt, an ihrer Zahl jeweils acht, die zu einer [[Kluft]] gehörten. Als Bezeichnung eines von der [[Ludgerusgemeinde Norden|katholischen Gemeinde]] erworbenen Wohnhauses an der [[Sielstraße]], das sie später zur Schule umbaute, findet sich beispielsweise die Bezeichnung ''[[Westerkluft]], 3. Rott, Nr. 365''. Seit Ende des 16. Jahrhunderts gehörten jeweils acht Rotten zu einer der vier [[Kluft|städtischen Klüfte]].<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 9</ref> | |||
In der [[Sandbauerschaft]] wurden die späteren [[Sandbauerschaft#Gliederung|Ortschaften]] als ''Rott'' bezeichnet, wie aus einer Aufzeichnung im Emder Stadtarchiv aus dem Jahr 1645 hervorgeht.<ref>[https://www.ostfriesischelandschaft.de/fileadmin/user_upload/BIBLIOTHEK/HOO/HOO_Norden.pdf Beschreibung von Norden] in der historischen Ortsdatenbank der Ostfriesischen Landschaft</ref> So bestanden die drei ältesten Gemeinden [[Ekel]] und [[Westgaste]] aus einem Rott, während [[Lintel]] sich in die Rotte [[Ostlintel]] und [[Westlintel]] unterteilte.<ref>Rack, Eberhard (1967): Besiedlung und Siedlung des Altkreises Norden, Münster, S. 31f.</ref> | |||
==Rottmeister== | |||
__NOTOC__ | |||
Jedem Rott stand ein ''Rottmeister'' (auch: ''Viertelmeister'') vor, eine Art Bezirksvorsteher, der die Menschen bei der Obrigkeit vertrat, aber auch für die Eintreibung der Steuern und der Verkündung neuer Gesetze oder allgemeiner Ankündigungen zuständig war.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 118</ref><ref>Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 28</ref> Das Amt wurde jährlich reihum vergeben, da man dem Amtsinhaber dies wegen der häufigen Beschwerden durch die von ihm verkündeten Erlasse und Steuererhebungen nicht länger zumuten wollte.<ref>Cremer, Ufke (1929): Beschreibung der Stadt und des Amtes Norden. Nachdruck des Originals von Hermann Wichmann Grems, Norden, S. 43</ref> Ursprünglich stand den Rotten jedoch offenbar je ein Adeliger vor, dessen Privilegien nicht an eine landesherrliche Verleihung, sondern uraltes Brauchtum zurückzuführen war.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 25</ref> | |||
In Norden war der Rottmeister ab dem 1. März 1805 durch Beschluss des [[Magistrat|Magistrats]] auch verpflichtet, der Obrigkeit zu melden, falls Ortsfremde sich ohne Genehmigung in einem Haus in ihrem Rott niederlassen würde. Man befürchtete, dass arme Menschen von außerhalb der Stadt die hiesige [[Armenverband Norden|Armenkasse]] zusätzlich belasten würden.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 71</ref> | |||
Vor dem Aufkommen eines geregelten [[Feuerwehr Norden|Feuerwehrlöschwesens]] war der Rottmeister zugleich auch der ''Brandmeister''. Er war also im Brandfall für die Leitung der Brandbekämpfungsmaßnahmen zuständig.<ref>Rack, Eberhard (1967): Besiedlung und Siedlung des Altkreises Norden, Münster, S. 20f.</ref> | |||
==Einzelnachweise== | |||
<references /> | |||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||
*[[Ostermarsch#Verwaltung|Verwaltung von Ostermarsch]] | |||
*[[Westermarsch I#Verwaltung|Verwaltung von Westermarsch I]] | *[[Westermarsch I#Verwaltung|Verwaltung von Westermarsch I]] | ||
*[[Westermarsch II#Verwaltung|Verwaltung von Westermarsch II]] | *[[Westermarsch II#Verwaltung|Verwaltung von Westermarsch II]] | ||
[[Kategorie:Begriffserläuterungen]] | [[Kategorie:Begriffserläuterungen]] | ||