Stadtgericht Norden

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Stadtgericht Norden

Basisdaten
Gründung unbekannt
Auflösung 1. März 1827
Rechtsform Behörde
Hauptsitz Am Markt 36

26506 Norden

Das Stadtgericht Norden war das für das Gebiet der Stadt Norden zuständige Gericht, während das Amtsgericht für das übliche Amt Norden zuständig war. Die Gerichtsbarkeit oblag einem der dazu beauftragten Bürgermeistern. Zum 1. März 1827 wurde diesen die Gerichtsbarkeit ab- und allein den Ämtern zuerkannt.[1] Nun waren die Amtsgerichte (daher der Name) für die (niedere) Gerichtsbarkeit zuständig. Ihnen bis heute übergeordnet sind die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und letztendlich die Bundesgerichte. Die bisher parallel existierenden Stadtgerichte wurden aufgelöst.

Sitz des Gerichtes war das Alte Rathaus, wo zwei Mal wöchentlich die Gerichtsverhandlungen abgehalten wurden. Da Gefängnisse (dieses existierte zeitweise im Obergeschoss des Treppenturmes, zeitweise neben der Theelkammer) damals wie heute erhebliche Geldmengen verschlungen, wurden Angeklagte nicht selten mit Anprangerung bestraft. In unmittelbarer Nähe (auf dem heutigen Arp-Schnitger-Platz) stand der Pranger, genannt Kaak, wo die Verurteilten Spott und Hohn der Passanten ausgesetzt waren und zudem nicht selten ausgepeitscht oder gebrandmarkt wurden. Andere Urteile neben den genannten war auch das Rädern des Verurteilten.[2]

Einzelnachweise

  1. Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 84
  2. Canzler, Gerhard (1989): Handel und Wandel, Norden, S. 14

Siehe auch