Amtsverwalter
Ein Amtsverwalter bzw. Amtsvorsteher kümmerte sich ursprünglich um die wirtschaftlichen Angelegenheiten eines Kammeramtes (Finanzamt) und wurde daher oft auch Amtsrentverwalter (vgl. "Rentenamt") genannt. Er vertrat den - in der Regel adeligen - Amtmann. Das Amt ist vermutlich zu den Zeiten aufgekommen ist, als die Amtleute noch Adelige sein mussten mussten und sich mehr um die öffentliche Sicherheit ihres Amtes, als um andere Angelegenheiten kümmerten. Oft werden auch die Amtleute kleiner Ämter Amtsverwalter oder Amtsverweser genannt.[1]
Vermutlich im 18. Jahrhunderte wandelte sich der Begriff. Nun trug der Vorsteher eines Amtes, den Vorläufern der Landkreise, diesen Titel und wurde auch Amtmann genannt. Diese Position war in etwa mit dem heutigen Landrat vergleichbar. Der Amtsverwalter stand damit über den Norder Bürgermeistern. Nachdem Ostfriesland von Hannover wieder zu Preußen kam, änderte sich die Bezeichnung zu Amtshauptmann. Die Amtsverwalter (und ihre entsprechenden Nachfolgeämter) hatten umfangreichen Einfluss auf die Stadtverwaltung. Auch konnten Bürger erst dann zu solchen durch den Bürgermeister vereidigt werden, wenn die Amtsverwalter ihre Zustimmung gaben.[2] Anders als heute war nicht jeder Einwohner zugleich Bürger, sondern man musste sich dieses Privileg erarbeiten. In der Regel war es auch an einen festen Wohnsitz bzw. Besitz gebunden.
Wenngleich Bürgermeister und Amtsverwalter beide polizeiliche und gerichtliche Befugnisse hatten, fiel letzteren in der Regel hauptsächlich das Justizwesen zu, während der Bürgermeister die Verwaltung leitete.[2]
Für Norden bedeutende Amtsverwalter waren unter anderem Hajo Laurenz Damm, Hermann Wichmann Grems und Dr. Engelbert Kettler.