Den Titel Oberdeichrichter trägt der gewählte Vorsteher der Norder Deichacht. Seine Vertreter werden Deichrichter genannt, die jeweils für bestimmte Deichabschnitte zuständig sind.
Historisch wurden die Deichrichter vor allem aus den sogenannten Hausmannsständen gestellt, die auch als Erbgessene bezeichnet wurden.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Uphoff, Bernhard (1973): Ostfriesische Maße und Gewichte, Aurich, S. 34