Wie in früheren Jahren üblich, wurde der Schulmeister (alte Bezeichnung für eine nicht-akademische Lehrkraft) von den sogenannten Schulinteressenten gewählt. Die Interessenten waren jene Einwohner, die ihre Kinder an die jeweilige Schule schickten. Üblich war es, dass sich das anteilige Stimmrecht anhannd des Grundbesitzes besaß. So hatten Großbauern einen weitaus höheren Stimmanteil, als einfache Landarbeiter. Im Falle der Schule Osterloog wird beispielsweise der Stimmanteil des Großbauern des Hofs Meyenburg im 19. Jahrhundert mit 2 1/4 angegeben, während der normale Einwohner nur zwischen 1/4, 1/2 oder 1 Anteil Gewichtung hatte.[1]
- ↑ Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 57