COVID 19-Pandemie

Aus Norder Stadtgeschichte
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Als COVID 19-Pandemie wird der weltweite Ausbruch der Atemwegserkrankung COVID-19 ("COronaVIrus Disease 2019), einer Atemwegserkrankung, die in den meisten Fällen mild oder symptomlos, aber in Ausnahmefällen auch schwerwiegende bis lebensbedrohliche oder gar tödliche Verläufe nehmen kann, bezeichnet. Das Virus wurde erstmals im Dezember 2019 in Wuhan (Volksrepublik China) beschrieben und breitete sich daraufhin in kürzester Zeit auf der ganzen Welt aus. Am 27. Januar 2020 wurde der erste Fall in Deutschland amtlich erfasst und am 28. Januar vom Bayerischen Gesundheitsministerium bekanntgegeben.

Verlauf

Trotz anfänglicher Besorgnis angesichts des ersten Falls gab es zunächst keine Einschnitte in den Alltag. Das Robert Koch-Institut (RKI) erklärte noch am 22. Januar 2020, "dass nur wenige Menschen von anderen Menschen angesteckt werden können" und dass sich das Virus nicht sehr stark auf der Welt ausbreiten würde. Offenbar war das RKI in der Annahme, es handele sich um einen ähnlichen Verlauf wie bei der SARS-Pandemie 2002/2003. Dies wurde vom Virologen Alexander Kekulé kritisiert, der am selben Tag erklärte, dass er "nicht ganz die Gelassenheit des Robert Koch-Instituts" teile.

Am 17. März veränderte das RKI die Gefährdungseinschätzung für die Gesundheit der Bevölkerung und schätzte dies nunmehr als insgesamt "hoch" ein. Die Belastung des Gesundheitswesens könne örtlich "sehr hoch" sein. Daraufhin legten zunächst einzelne Bundesländer Maßnahmen zu Ausgangsbeschränkungen fest, beispielsweise wurden in Baden-Württemberg ab dem 18. März 2020 gemäß der Corona-Verordnung der Landesregierung sämtliche Versammlungen und Veranstaltungen untersagt, Kirchen, Synagogen, Moscheen, Kultur- und Bildungseinrichtungen geschlossen und das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erließ am 20. März 2020 per Allgemeinverfügung eine vorläufige Ausgangsbeschränkung mit Wirkung vom 21. März 2020 bis zunächst 3. April 2020.

Auch die Stadt Norden reagierte frühzeitig auf die kommende Ungewissheit. Bereits am 12. März sagte sie die Ausschusssitzungen des Stadtrats sowie die jährliche Müllsammelaktion ab. Einen Tag später wurden die Verwaltungseinrichtungen sowie die Stadtbibliothek für den Besucherverkehr geschlossen. Am 16. März folgte das Ostfriesische Teemuseum.

Am 13. und 17. März beschlossen Bund und Länder eine Reihe von Maßnahmen, um das Gesundheitssystem auf die voraussichtlich steigenden Behandlungszahlen von COVID-19-Fällen vorzubereiten. Dazu gehörten die Verschiebung planbarer Operationen und ein Notfallplan für Krankenhäuser, mit dem die Intensivkapazitäten verdoppelt werden sollen. Gleichzeitig wurden Quarantänemaßnahmen für Reisende aus dem Ausland und Reisebeschränkungen beschlossen.

Am 20. März untersagte der Landkreis Aurich erstmals per Allgemeinverfügung die Nutzung von Zweitwohnungssitzen. Hintergrund dieser Maßnahme war, dass zu Beginn der Pandemie noch niemand wusste, wie sich der weitere Verlauf gestalten wurde. Anfänglich schien es, als sei eine sehr hohe Zahl an beatmungspflichtigen Intensivpatienten zu erwarten. Die umliegenden Krankenhäuser verfügten nur über eine sehr geringe Anzahl von derartigen Intensivbetten, sodass die Behörden versuchten, die Zahl der im Landkreis verkehrenden Menschen möglichst gering zu halten, um damit die theoretische Verfügbarkeit derartiger Betten zu erhöhen. Die Maßnahme führte zu mehreren Klagen gegen von Zweitwohnungsbesitzern, doch die Gerichte erteilten ihren Klagen im ersten Schritt absagen. Das Recht auf Freizügigkeit wurde dem Recht auf Leben (zurecht) vorangestellt. Kräfte der Bereitschaftspolizei aus Oldenburg unterstützten die auch für die Insel Norderney sekundär zuständige Polizei Norden bei der Durchsetzung des Aufenthaltsverbotes auf den ostfriesischen Inseln im Landkreis Aurich. Bereits im Vorfeld wurden Touristen und Zweitwohnungsbesitzer über mehrere Tage durch Lautsprecherdurchsagen von Polizei und Feuerwehr aufgefordert worden, die Insel zu verlassen.

Am 22. März 2020 einigten sich Bund und Länder auf ein "umfassendes Kontaktverbot". Beim Zusammentreffen im öffentlichen Raum sollte ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden, Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe wie Friseursalons wurden geschlossen. Kernpunkt des Kontaktverbotes war, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder mit einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet ist. Für die Stadt Norden, die hochgradig vom Fremdenverkehr abhängig ist und eine Vielzahl an Gastronomie- sowie Hotelbetriebe aufweist, war diese Schließung ein schwerer Schlag. Viele Beschäftigte verloren in Arbeit oder mussten in Kurzarbeit gehen. Auch Schulen und Kindergärten wurden geschlossen und waren nur noch für Kinder von Eltern in sogenannten "systemrelevanten Berufen" zugänglich. Hierunter wurden solche Berufe zusammengefasst, die von herausragender Wichtigkeit für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung waren, wie beispielsweise medizinisches Personal oder Polizeibeamte. Die Stadt Norden setzte die Monatsbeiträg für die städtischen Kindergärten für den Monat April aus.

War die Osterzeit (10. bis 13. April 2020) in den Vorjahren stets einer der Hauptreisezeiten in der Region, kam das touristische Leben vollständig zum Erliegen. Die normalerweise zu dieser Zeit stark frequentierte Norddeicher Straße beispielsweise glich einer Geisterstraße. Neben der Polizei - mit Unterstützung von Bereitschaftspolizisten aus Osnabrück und Oldenburg - war auch das Ordnungsamt der Stadt Norden und des Landkreis Aurich unterwegs, um die Einhaltung der Verfügungen zu kontrollieren. Das Verbote umfasste auch den Aufenthalt mit Wohnmobilen. Mehrere Touristen versuchten, sich mit ihren Wohnmobilen an nicht frei einsehbaren Stellen zu postieren, was den Behörden in der Regel jedoch bekanntwurde.

Am 15. April und 6. Mai beschlossen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder eine allmähliche Öffnung des öffentlichen Lebens. Geschäfte, Gastronomie und andere Dienstleistungsbetriebe und Kultureinrichtungen wie Museen konnten schrittweise wieder für ihr Publikum öffnen – unter Abstands- und Hygieneauflagen. Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wurden gestattet, in Schulen und Kindertagesstätten die Notbetreuung erweitert. Weiterhin sollte ein Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander eingehalten werden, Kontaktbeschränkungen wurden bis zum 5. Juni verlängert. Großveranstaltungen blieben weiterhin verboten. Zusätzlich wurde eine Empfehlung zum Tragen von Alltagsmasken im ÖPNV und Einzelhandel ausgesprochen werden. Gleichzeitig sollten der Bewohner von Alten- und Pflegeheime ohne Isolation geschützt werden, die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Gesundheitsdienst und die Kapazität der Corona-Tests erhöht werden. Für Norden wurde eine Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt verhängt.

Mit dem Beschluss vom 6. Mai 2020 erhielten die Länder weitgehend die Verantwortung für weitere Lockerungen. Gleichzeitig wurde am 6. Mai zum ersten Mal beschlossen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit besonders hoher Inzidenz schärfere Infektionsschutzmaßnahmen gelten sollten. Diese sogenannte Hotspot-Strategie wurde anschließend in gemeinsamen Beschlüssen vom 7. und 14. Oktober 2020 ausgebaut und präzisiert. In zwei weiteren Videoschaltkonferenzen am 27. August 2020 und am 29. September 2020 beschlossen Bundeskanzlerin Merkel und die Regierungschefs der Länder eine Reihe von Anpassungen der Infektionsschutzmaßnahmen. Das betraf etwa die Teststrategie für Personen, die aus dem Ausland einreisen, zusätzliche Mittel für digitale Unterrichtsangebote und die Erweiterung der empfohlenen individuellen Hygienemaßnahmen durch regelmäßiges Lüften und die Nutzung der Corona-Warn-App. Die beschlossenen Lockerungen führten im Mai dazu, dass auch die Touristen wieder nach Norden kamen.

Nachdem die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina die geltenden Beschlüsse als nicht ausreichend kritisiert hatte, einigten sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Bundesländer am 28. Oktober auf einen "Lockdown light", der am 2. November in Kraft trat und mit Beschluss vom 25. November noch weiter verschärft wurde. Bürger wurden aufgefordert, soziale Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren und der Aufenthalt in der Öffentlichkeit wurde auf kleine Gruppen beschränkt. Zahlreiche Einrichtungen wurden erneut geschlossen: Dazu gehörten Kultur-, Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe. Geöffnet blieben Schulen, Kindergärten und Groß- und Einzelhandelsbetriebe. Für die von Schließungen betroffenen Betriebe wurden zusätzliche wirtschaftliche Hilfen beschlossen. Die Pflicht zum Tragen einer Maske im öffentlichen Raum wurde weiter ausgedehnt.

Am 8. Juni erließ der Landkreis Aurich eine weitere Allgemeinverfügung, wodurch der Fremdenverkehr auf den zum Landkreis gehörenden Inseln verboten wurde. Am Fähranleger im Norddeicher Hafen kontrollierten

Die einschränkenden Maßnahmen führten dazu, dass sich einige Norder Bürger ab Ende November fortwährend jeden Freitag auf dem Arp-Schnitger-Platz zu einer sogenannten "Mahnwache" versammelten. Die Versammlung wurde von der zuständigen Versammlunsgbehörde (Stadt Norden) erlaubt, da das Versammlungsrecht eines der höchsten Grundrechte unseres Staates ist. Die erste Mahnwache wurde von der Norder Polizei begleitet, da man im Hinblick auf die sogenannten "Querdenker"-Demonstrationen massive Verstöße gegen die geltenden Einschränkungen befürchtete. Tatsächlich kam es bereits bei der zweiten Mahnwache zu massiven Verstößen gegen Abstandsregelungen, sodass die Mahnwache seitdem immer von der Polizei begleitet werden musste. Tatsächliche Außenwirkung entfalteten die Mahnwache nie, die Teilnehmenden, deren Zahl nie die 40 überstieg, standen lediglich mit einigen Lichtern beisammen und unterhielten sich. Auf Außenstehende mag dies wie ein normales "Kaffeekränzchen" unter dem Deckmantel der Versammlungsfreiheit gewirkt haben.

Am 13. Dezember 2020 verabredeten die Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin aufgrund weiterhin hoher Infektionszahlen, dass mit Wirkung ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 die Infektionsschutzmaßnahmen weiter verschärft werden. Dazu gehören insbesondere Schließungen der meisten Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe. Kindertagesstätten und Schulen wurden geschlossen oder auf Distanzunterricht umgestellt. Betriebe sollten den Betrieb soweit möglich auf Homeoffice umstellen. Für Gebiete mit hohen Infektionszahlen wurden verschärfte Mobilitätsbeschränkungen beschlossen. Gleichzeitig wurden Entschädigungsregeln für Unternehmen und zusätzliche Ansprüche auf Kinderkrankengeld für Eltern, die Kinder zu Hause betreuen müssen. Reisen aus Risikogebieten im Ausland sollten strenger reguliert werden. Außerdem wurden weitere Infektionsschutzmaßnahmen festgelegt, so die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften und verstärkte Tests in Alten- und Pflegeheimen. Hintergrund der Maßnahmen waren anhaltend hohe Infektionszahlen, aber auch die Gefahr, dass neue Virus-Varianten zu einer schwerwiegenden Verschärfung der pandemischen Lage führen könnten.

Am 10. Februar 2021 beschlossen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs von Bund und Ländern, sich bei Öffnungsschritten im Rahmen des zweiten Lockdowns an einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den Ländern zu orientieren. Am 3. März 2021 wurde der Wert auf eine Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner festgelegt. Gleichzeitig beschloss man, verstärkt Schnelltests zur Verfügung zu stellen.