Westermarscher 9. Rott
Westermarscher 9. Rott | ||||||||
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| Basisdaten | ||||||||
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| Administrativer Stadtteil | Westermarsch II | |||||||
| Ungefähre Lage | südöstlicher Ortsbereich | |||||||
Das 9. Westermarscher Rott war das neunte Rott der Westermarsch. Zugleich war es das fünfte Rott der einst selbstständigen Gemeinde Westermarsch II. Hauptsächlich als "Gastmarscher Rott" bekannt, wurde das Rott erstmals 1553 als "in den Gaestermersch" urkundlich erfasst. Weitere Bezeichnungen sind "Das letzte Westermarscher Rott" (1618), "Gaster Marscher Rott" (1634), "Gaster Rott" bzw. "Gerster Marscher Rott" (1645) und "Garstermarscher Rott" (1650 / 1672 / 1719).[1]
Das Rott bestand 1823 aus 16 Wohngebäuden, in denen 93 Bewohner gezählt wurden und 1848 aus 16 Wohngebäuden mit 108 Bewohnern bestand. Die Bezeichnung "Gastmarsch" setzt sich wohl zusammen aus "Gast" für Geest und dem Bestandteil Marsch. Damit dürfte entweder auf diesen erhöht in der eigentlichen tiefen Marsch befindlichen Ort hingewiesen werden oder aber auf eine mögliche Bodenbeschaffenheit, die sich nicht eindeutig dem Geest- oder Marschboden zuordnen lässt.
Die alte Rotteinteilung entspricht den heutigen Grenzen zwischen den beiden Westermarscher Stadtteilen. Das erste bis vierte Rott bildete Westermarsch I, das fünfte bis neunte Rott Westermarsch II. Zu jedem Rott gehörte eine bestimmte Anzahl an Bauern mit ihren Ländereien. Dies erklärt die diffus wirkende Grenze.
Einzelnachweise
- ↑ Schreiber, Gretje (2011): Historische Flurnamensammlung der Ostfriesischen Landschaft