Westermarscher 6. Rott
Westermarscher 6. Rott | |||||||
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| Basisdaten | |||||||
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| Administrativer Stadtteil | Westermarsch II | ||||||
| Ungefähre Lage | unbekannt | ||||||
Das 6. Westermarscher Rott war das sechste Rott der Westermarsch. Zugleich war es das zweite Rott der einst selbstständigen Gemeinde Westermarsch II. Alternative Bezeichnungen waren "Das Sechste Rott" (1618), "Fähnrich Redleff Folckers Rott" (1634), "Redleff Folckerß Rott" (1650), "Reelef Folckers Rott" (1672) und "Westermarscher 6. Rott" (1719).[1] Die genaue Lage des einstigen Rotts ist unklar.
Die alte Rotteinteilung entspricht den heutigen Grenzen zwischen den beiden Westermarscher Stadtteilen. Das erste bis vierte Rott bildete Westermarsch I, das fünfte bis achte Rott Westermarsch II. Zu jedem Rott gehörte eine bestimmte Anzahl an Bauern mit ihren Ländereien. Dies erklärt die diffus wirkende Grenze.
Einzelnachweise
- ↑ Beschreibung von Westermarsch II in der historischen Ortsdatenbank der Ostfriesischen Landschaft