Rotteinteilung der Westermarsch
Historisch war die Westermarsch in acht sogenannte Rotte eingeteilt. Aus dem ersten bis vierten Rott bildete sich später die einst selbstständige Gemeinde Westermarsch I. Aus dem fünften bis achten Rott entstand die - ebenfalls einst eigenständige - Gemeinde Westermarsch II.
Zu jedem Rott gehörte eine bestimmte Anzahl an Bauern mit ihren Ländereien. Dies erklärt die diffus wirkende Grenze zwischen den beiden Westermarscher Stadtteilen, die keinen natürlichen Gegebenheiten oder sonst erkennbar klarer Strukturen folgt.