Gemeinweide
Als Gemeinweide bezeichnet man gemeinschaftlich bewirtschaftete bzw. verwaltete Weiden. Sie wurden auch als "Allmende" bezeichnet. Der Begriff "Mahn" kommt vom altfriesischen "Mande", welches wiederum "Gemeinschaft" bedeutet.
Insgesamt sind vier Gesellschaften überliefert, die Gemeinweiden verpachteten oder selbst bewirtschafteten. Hierbei handelt es sich die Theelacht, die Altenbürgerlande, die Leegemoorgesellschaft und die [Westermarscher Buttergarferei]], die jedoch im Gegensatz zu den drei anderen nicht mehr fortbesteht.