Ausmiener
Als Ausmiener (auch: Utmiener) wurden früher die öffentlich bestellten Auktionäre bzw. Vesteigerer bezeichnet.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ausmiener, abgerufen am 22. Oktober 2024
Als Ausmiener (auch: Utmiener) wurden früher die öffentlich bestellten Auktionäre bzw. Vesteigerer bezeichnet.[1]