Mit der Eingemeindung der einst selbstständigen, nachfolgend genannten Gemeinden bzw. Orte nach Norden verloren diese auch das Amt des Bürgermeisters. Dessen Aufgaben und die des ehemaligen Gemeindedirektors wurden fortan vom städtischen Bürgermeister bzw. dem Stadtdirektor wahrgenommen. Alle ehemaligen Gemeinden haben seitdem einen Ortsvorsteher, der den Ort und seine Interessen beim Rat und der Verwaltung der Stadt Norden vertritt. Eine Ausnahme bildet hier die ehemalige Gemeinde Sandbauerschaft, deren einstige Gebiete heute keinerlei administrative Bedeutung mehr haben und die daher auch keinen eigenen Ortsvorsteher hat.