Nicht nur die Stadt Norden hatte spätestens seit 1497 einen Bürgermeister, auch die bis zur ihrer Eingemeindung nach Norden selbstständigen Gemeinden hatten naturgemäß einst einen Bürgermeister und ggf. einen Gemeindedirektor. Die Aufgaben der ehemaligen Bürgermeister wurden nach der Eingemeindung dem städtischen Bürgermeister übertragen, ein Teil obliebt jedoch auch den Ortsvorstehern. Eine Ausnahme bildet hier die ehemalige Gemeinde Sandbauerschaft, deren einstige Gebiete heute keinerlei administrative Bedeutung mehr haben und die daher auch keinen eigenen Ortsvorsteher hat.