Gerichtsdiener

Version vom 13. Juli 2021, 18:11 Uhr von Ostfriesenlord (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „'''Gerichtsdiener''' waren - analog zum Stadtdiener - Gehilfen des Stadtgerichts. Neben ihren Aufgabe zur Aufrechterhaltung des Ger…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Gerichtsdiener waren - analog zum Stadtdiener - Gehilfen des Stadtgerichts. Neben ihren Aufgabe zur Aufrechterhaltung des Gerichtsbetriebes oblag ihnen auch die Überwachung des Marktgeschehens, womit er als ein Vorläufer des Marktmeisters angesehen werden kann. Ferner hatte er dafür zu sorgen, dass die Marktbeschicker ihre Marktgelder an die Stadt entrichteten.[1]

Einzelnachweise

  1. Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 251

Siehe auch