Bürgerrecht
Das Bürgerrecht war über Jahrhunderte ein nicht jedem zugängliches Privileg, sondern nur einer ausgewählten Schicht vorbehalten. In Norden war lange Zeit die familiäre Herkunft oder eine Zunftzugehörigkeit ausschlaggebend für den Erwerb des Bürgerrechts. Mit dem Ortsstatut vom 21. September 1852 war dieses Privileg dann nur noch an den Besitz gebunden. Jeder, der ein Wohnhaus im Wert von mindestens 500 Reichstaler erwarb, war fortan berechtigt (und verpflichtet) das Bürgerrecht zu erwerben.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Canzler, Gerhard (1989): Handel und Wandel, Norden, S. 54