Poolrichter

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Die Poolrichter (auch: Pohlrichter bzw. Poelrichter) waren für den Unterhalt der Wege und Brücken an Kanälen und Entwässerungsgräben zuständig. Sie hatten diese hierbei regelmäßig zu begutachten und Schäden zu beheben. Ihr Aufgabengebiet erstreckte sich dabei grundsätzlich nicht auf den Zuständigkeitsbereich der Sielrichter.[1]

Gewählt wurden die Poolrichter aus den Reihen der Anlieger. Seine Wahl wurde dann vom Amtsverwalter bestätigt oder abgelehnt.[2]

Einzelnachweise

  1. Cremer, Ufke (1929): Beschreibung der Stadt und des Amtes Norden. Nachdruck des Originals von Hermann Wichmann Grems, Norden, S. 43
  2. Cremer, Ufke (1929): Beschreibung der Stadt und des Amtes Norden. Nachdruck des Originals von Hermann Wichmann Grems, Norden, S. 42f.

Siehe auch