Stadtrechtsverleihung

Version vom 19. Oktober 2021, 18:39 Uhr von Ostfriesenlord (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Das '''Stadtrecht''' wurde Norden im Jahre 1277 verliehen.<ref>Sanders, Adolf (1988): Unsere Stadt hinterm Deich, Norden, S. 5</ref> Zu diesem Zeitpunkt hatte…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Das Stadtrecht wurde Norden im Jahre 1277 verliehen.[1] Zu diesem Zeitpunkt hatte der Ort jedoch bereits einen deutlich städtisch geprägten Charakter. Die Bedeutung des deutschen Stadtrechts im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation rechtfertigt eine Hervorhebung der deutschen Stadtrechtstradition. Das deutsche Stadtrecht verschaffte den Städten im internationalen Vergleich besondere städtische Autonomie. Es stand im Mittelalter im Zusammenhang mit der Deutschen Ostsiedlung und war nicht zuletzt für Stadt(neu)gründungen im osteuropäischen Raum vorbildlich.

Die erste, gesicherte urkundliche Erwähnung findet sich bereits im Jahre 1255 im Norder Vertrag. Dieses Datum wurde lange Zeit mit der Stadtrechtsverleihung verwechselt, sodass die Stadt erstmals 1955 eine 700-Jahrfeier beging und dies 2005 mit einer 750-Jahrfeier wiederholte.

Einzelnachweise

  1. Sanders, Adolf (1988): Unsere Stadt hinterm Deich, Norden, S. 5

Siehe auch