Marktmeister

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Der Marktmeister sorgt für den reibungslosen Ablauf des Marktgeschehens (beispielsweise beim Wochenmarkt). Er weist den Marktbeschickern ihre Stellplätze zu, erhebt Gebühren, überprüft Genehmigungen und trifft alle weiteren, erforderlichen Maßnahmen, dass auf dem Markt ein fairer Wettbewerb zwischen den Händlern untereinander und gegenüber den Kunden stattfindet.

In Norden wird der Marktmeister von einem Bediensteten des Ordnungsamtes gestellt. Früher wurde seine Aufgabe von den Gerichtsdienern und den Schüttemeistern wahrgenommen.

Siehe auch