Privatstraße
Im Gegensatz zu öffentlichen Straßen wie den Gemeindestraßen liegt die Zuständigkeit privater Straßen und Wege in der Hand des Eigentümers. Meist sind diese Straßen entsprechend als solche gekennzeichnet, manchmal sogar für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Sind sie für jedermann frei zugänglich, gilt die Straßenverkehrsordnung, da sie dann zwar nicht rechtlich aber tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum sind.
Einige private Straßen und Wege in Norden tragen Namen, die mehr oder minder öffentlich bekannt und daher auch in der allgemeinen Liste aufgeführt sind.