Hirtenhaus (Leegemoorgesellschaft)
Hirtenhaus | ||||||||
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| Basisdaten | ||||||||
| Entstehungszeit | 17./18. Jahrhundert | |||||||
| Erbauer | Leegemoorgesellschaft | |||||||
| Bauweise | Ziegelsteinbau | |||||||
| Erhaltungszustand | erhalten | |||||||
| Genaue Lage | Zinngießerstraße 5
26506 Norden | |||||||
Das Hirtenhaus der Leegemoorgesellschaft befindet sich bis heute am Ende der Zinngießerstraße in Norden, die einst zur Straße Zum Hirtenhaus gehörte. Es stammt vermutlich aus der Zeit um 1734, womöglich bereits von Anfang des 17. Jahrhunderts.
Geschichte
Am 27. Januar 1607 wurde die älteste noch erhaltene Dienstvorschrift für den Hirten der Neuenbürgerlande aufgestellt, die aber auch für die Hirten der anderen der insgesamt vier Gemeinweiden Nordens seine Gültigkeit hatte. Von jeher bestand der Zwang, alle Tiere der Gemeinweide (auch Allmende genannt) von einem Hirten beaufsichtigen zu lassen. So kam es, dass die Leegemoorgesellschaft ein Hirtenhaus auf ihrer Gemeinweide in Leegemoor errichtete und einen Hirten einstellte. Dieser stand unter Aufsicht des sogenannten Vierten, einem Vorstandsmitglied der Leegemoorgesellschaft.[1]
Ferner war es Aufgabe des Hirten, bei Versammlungen im Hirtenhaus gekochtes Wasser, Milch und Tee unentgeltlich zu liefern. Die Leegemoorgesellschaft tagte zu dieser Zeit noch in einem Raum im Hirtenhaus. Zu den weiteren Pflichten des Hirten gehörte, dass er nur Vieh von Fremden entgegennahm, die eine schriftliche Erlaubnis des Vierten vorzeigen konnten.[1]
Über die Menge des Viehs führte der Hirte, der lesen und schreiben können musste, Buch. Für jedes Stück Vieh, welches er von einem Stier decken lassen konnte, bekam er einen Schilling. Weitere Einkünfte bestanden aus dem jährlichen Schügeld (Schuhgeld) in Höhe von zehn Gulden. 1805 fiel das Schügeld weg und der Hirte erhielt künftig eineinhalb Weiden in seinen Besitz, um aus dessen Bewirtschaftung oder Verpachtung seinen Lohn zu erzielen. Für das Beaufsichtigen der Herde selbst erhielt er jährlich neun Gulden und fünf Schafe.[1]
Im Zuge der Entstehung des Gewerbegebiets Leegemoor wurde das Gebäude nicht mehr für landwirtschaftliche Zwecke verpachtet, sondern der Kreisvolkshochschule zur Nutzung überlassen.[2] Seit mehreren Jahren wird das Gebäude dem Verfall überlassen. Interessant ist die frühere Anschrift Leegemoorweg 9. Nach der früher praktizierten Hausnummerierung erfolgte diese chronologisch nach dem Bauzeitpunkt des jeweiligen Gebäudes. Die Hausnummer 9 zeugt daher davon, dass das Hirtenhaus zu den ältesten Gebäuden in Süderneuland I gehört.[3] Umso unverständlicher ist es, dass dieses historische Gebäude mutwillig verkommt.