Bürgermeister
Nicht nur die Stadt Norden hatte spätestens seit 1497 einen Bürgermeister, auch die bis zur ihrer Eingemeindung nach Norden selbstständigen Gemeinden hatten naturgemäß einst einen Bürgermeister und ggf. einen Gemeindedirektor. Die Aufgaben der ehemaligen Bürgermeister wurden nach der Eingemeindung dem städtischen Bürgermeister übertragen, ein Teil obliebt jedoch auch den Ortsvorstehern. Eine Ausnahme bildet hier die ehemalige Gemeinde Sandbauerschaft, deren einstige Gebiete heute keinerlei administrative Bedeutung mehr haben und die daher auch keinen eigenen Ortsvorsteher hat.
Vom Mittelalter bis in die frühe Neuzeit war es üblich, dass zwei oder mehr Bürgermeister gemeinsam mit dem Stadtrat als Magistrat an der Stadtspitze standen. Einer von ihnen hatte den Vorsitz im Stadtrat und alle vollzogen ursprünglich nur dessen Beschlüsse. Allmählich wuchs ihnen die Aufgabe der gesamten Selbstverwaltung zu. Sie erhielten die Polizeigewalt und oft auch die Gerichtsbarkeit in Bagatellsachen zugesprochen. Gestellt wurden die Bürgermeister grundsätzlich aus den Reihen adeliger bzw. vornehmer Persönlichkeiten, die vom Stadt- bzw. Landesherren ernannt wurden. Sie waren zudem auch für die Protokolle verantwortlich. Die Position des wortführenden bzw. vorsitzenden Bürgermeisters wechselte vierteljährlich unter den Amtsinhabern.[1]
Spätestens seit Anfang des 16. Jahrhunderts standen für Norden offiziell zwei Bürgermeister, ein Stadtkämmerer (Rentmeister) gemeinsam mit anderen Vertretern der Norder Bürgerschaft (den Schüttemeistern) und Hauptleuten an der Spitze der Stadt Norden.[2] In den Folgejahren bekleideten jedoch oftmals auch in Norden mehr als nur zwei Bürgermeister gleichzeitig dieses Amt. Die preußische Regierung versuchte mit einem Dekret vom 15. Oktober 1750 den einzelnen Bürgermeistern feste Aufgaben zuzuweisen, damit sie nicht nur "still sitzen".[3] Mit dem Tode von Thomas Hermann Wichmann Grems im Jahre 1777 reduzierte sich die Anzahl der Bürgermeister nachfolgend auf zwei (der dritte Posten wurde nicht mehr neu besetzt), ehe mit Wirkung zum 1. Januar 1828 nur noch ein Bürgermeister der Stadt vorstand, das das Gerichtswesen nun vollständig auf die Ämter übertragen wurden und man dem Bürgermeister die Gerichtsbarkeit damit aberkannte. Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurden die Bürgermeister auch erstmals als solche von der Bevölkerung gewählt.
Über den Bürgermeistern stand der Amtsverwalter, dessen Aufgabe in etwa mit dem heutigen Landrat vergleichbar ist.
Auflistungen
Zur besseren Veranschaulichung finden sich unter den nachfolgenden Artikeln die Auflistung der (bekannten) Bürgermeister der Stadt Norden nebst der eingemeindeten Stadtteile.