Stadtrat

Aus Norder Stadtgeschichte
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Stadtrat

Basisdaten
Gründung 1946
Auflösung -
Rechtsform Politisches Organ
Hauptsitz Am Markt 15

26506 Norden

Der Rat der Stadt Norden ist das politische Kollegialorgan Nordens und die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Seine Mitglieder werden Ratsherren bzw. Ratsherrinnen oder Ratsfrauen genannt.

Geschichte

Die Gründung des Norder Stadtrates geht wohl auf eine Neuordnung der Stadtverfassung vom 20. Dezember 1601 unter Graf Enno III. zurück, der die Einrichtung eines Stadtrates mit sechs Mitgliedern nebst dreier Bürgermeister vorsah.[1] Dieses Kollegium wurde Magistrat genannt. Spätestens 1611 wäre er ohnehin dazu verpflichtet worden. In diesem Jahr kommt es zu einem erheblichen Machtverlust durch den sogenannten Osterhusischen Akkord, bei der Graf Enno III. einen großen Teil seiner Macht an die ostfriesischen Stände abtreten musste.[2]

Die Stadträte wurden von der Norder Bürgerschaft gewählt. Vakante Stellen wurden jedoch oftmals durch Landesherren neubesetzt, was nicht selten zu heftigen Diskussionen führte. Das Amt des Bürgermeisters wurde jährlich neu vergeben, ebenso schieden jährlich zwei Ratsherren aus, zunächst durch das Los, später der Reihe nach.[3]

Unter den Ratsherren wurden die Aufgaben vergeben. Es gab zwei Kämmerer, die für die städtischen Finanzen verantwortlich waren und jeweils am 6. Januar eines Jahres die Finanzen vor dem Drost und dem Magistrat offenlegen mussten. Zwei Baumeister kümmerten sich um die Aufsicht über die städtischen Gebäude, Straßen, Wege, Wasserleitungen und sonstiges. Auch waren sie für die Stadtwaage zuständig.[3] Diese Aufgaben hatten sie damit von den Schüttemeistern übernommen.

Aufgaben

Der Stadtrat ist keine Behörde im institutionellen Sinne, da die Stadt im ganzen eine solche ist. Er entscheidet über die Verwaltung der Stadt, soweit Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (eigener Wirkungskreis) oder Angelegenheiten, die das Gesetz den Gemeinden zur Besorgung im Auftrage des Staates zuweist, betroffen sind und nicht der Bürgermeister zuständig ist. Der Stadtrat beschließt innerhalb des Aufgabenkreises der Stadt über Angelegenheiten, die nicht laufend anfallen und grundlegende Bedeutung haben oder erhebliche Verpflichtungen für die Stadt beinhalten.

Der Stadtrat überwacht den Bürgermeister und die städtische Verwaltung, insbesondere die Ausführung seiner Beschlüsse. Die Dienstaufsicht über die Bediensteten der Stadt obliegt dem Bürgermeister; Art und Ausmaß dieser Zuständigkeit legt der Stadtrat in der Geschäftsordnung fest. Der Bürgermeister führt die Beschlüsse des Stadtrates aus. Die Beschlüsse sind keine Verwaltungsakte, sondern stellen eine interne Willensbildung dar. Eine Ausnahme hiervon bilden Beschlüsse, die keines Umsetzungsaktes bedürfen, zum Beispiel eine Straßenumbenennung.

Zur Aufgabenbewältigung teilt sich der Stadtrat in verschiedene Ausschüsse, die sich mit bestimmten Themen befassen, so beispielsweise der Bau- und Sanierungsausschuss, der Finanz- und Personalausschuss oder der Tourismus- und Wirtschaftsausschuss. Dieses Prinzip hat sich praktisch seit 1602 nicht geändert.

Fraktionen

Seit der Kommunalwahl am 11. September 2016 besteht der Rat der Stadt Norden aus 34 Ratsfrauen und Ratsherren. Hinzu kommt der Bürgermeister, der kraft Gesetzes Mitglied des Rates ist.

Fraktion Anzahl der Sitze Fraktionsvorsitz
SPD 13 Julia Feldmann
CDU 10 Wolfgang Sikken
ZoB 4 Eckhard Lüers
Bündnis 90/Die Grünen 3 Helmut Fischer-Joost
Gruppe vor der Brüggen/Feldmann 2 Rainer Feldmann
FDP 2 Keven Janssen

Trivia

Während der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 bis 2021 tagte der Stadtrat in der Sporthalle Wildbahn, um die pandemiebedingt erforderlichen Mindestabstände einhalten zu können.

Einzelnachweise

  1. Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 53
  2. Biographisches Lexikon für Ostfriesland: Enno III.
  3. 3,0 3,1 Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 57

Quellenverzeichnis

Siehe auch