Altenbürgerlande

Basisdaten
Gründung vor 1542
Auflösung -
Rechtsform Genossenschaft
Hauptsitz keiner

Die Altenbürgerlande sind ein auf genossenschaftlicher Basis geführter Verband von Interessenten. Die Gesellschaft ist neben der Theelacht und der Leegemoorgesellschaft eine der drei bis heute noch tagenden Norder Genossenschaften. Erstmalig genannt werden die Altenbürgerlande in einem Rechnungsbuch von Gräfin Anna im Jahre 1542, als eine Abgabe von 5 Rheinischen Gulden verbucht wurde, die die Pächter dieses Grundstückes an das gräfliche Haus zahlten.[1]

Geschichte

Nach Beendigung der Eindeichung des Süderneulandes im Jahr 1556 durch Gräfin Anna von Oldenburg, damals Herrscherin über Ostfriesland, standen umfangreiche, neue Landflächen zur Urbmarmachung zur Verfügung. Diese Länder lagen vor der alten Deichlinie und waren teilweise sehr moorig. Die tiefliegenden (= leeg) Moorgebiete wurden später von der Leegemoorgesellschaft verwaltet. Die neuen Landen wurden auch "Neuenbürgerlande" genannt.

Hinter dieser alten Deichlinie lagen die Altenbürgerlande, die alten Lande (alt im Sinne von "vor dem Deichbau" von Bürgern Nordens. Hieraus lässt sich auch die Gründung der Gesellschaft herleiten, die von Norder Bürgern gegründet wurde, die das Weideland, das wie die Gesellschaft selbst auch "Altenbürgerlande" genannt wurde, bewirtschafteten bzw. bewirtschaften ließen. Die Gesellschafter mussten dafür lediglich eine regelmäßige Pacht an den Grafen entrichten.

Am 27. Januar 1607 wurde die älteste noch erhaltene Dienstvorschrift für den Hirten der Neuenbürgerlande aufgestellt, die aber auch für die Hirten der anderen der insgesamt vier Gemeinweiden Nordens seine Gültigkeit hatte. Von jeher bestand der Zwang, alle Tiere der Gemeinweide (auch "Allmende" genannt) von einem Hirten beaufsichtigen zu lassen. So kam es, dass die Altenbürgerlande ein Hirtenhaus auf ihrer Gemeinweide nahe Leegemoor errichtete und einen Hirten einstellte. Dieser stand unter Aufsicht des sogenannten "Vierten", einem Vorstandsmitglied der Gesellschaft.

Die Gesellschaft der Altenbürgerlande ist als Institution bis in die Gegenwart erhalten geblieben und besteht als Traditionsgesellschaft fort. Im Gegensatz zur Leegemoorgesellschaft die relativ hohe Pacht durch die auf ihren Ländereien befindlichen Gewerbebetriebe erhält, ist die Auszählung der jährlichen Pachteinnahmen - wie bei der Theelacht eher symbolischer Natur. Im Vordergrund steht die Pflege der Tradition und des Gemeinwesens.

Verwaltung

Die Aufsicht und Leitung dieser Gemeinweide lag in den Händen von zwei Vierten.

Einzelnachweise

  1. Schreiber, Gretje (2006): Norder Gemeinweiden im ausgehenden Mittelalter bis zur Neuzeit, in: Emder Jahrbuch für historische Landeskunde Ostfrieslands Jg. 2006 Bd. 86, S. 39-65

Siehe auch