Wie auch Westermarsch I und Westermarsch II war die Ostermarsch in drei (während der Franzosenzeit sogar acht) Rotte unterteilt, der jeweils ein Rottmeister vorstand. Es handelte sich um eine organisatorische Größe, die insbesondere bei der Steuererhebung und Gesetzesverkündung eine Rolle spielte. Zu jedem Rott gehörte eine bestimmte Anzahl an Bauern mit ihren Höfen und Ländereien.