Rott
Ein Rott ist eine historische Gebietsbezeichnung. Auf die Stadtgeschichte bezogen war diese Bezeichnung vor allem in der Gliederung von Westermarsch I und Westermarsch II sowie Ostermarsch zu finden. Sinngemäß bedeutet der Begriff in diesem Zusammenhang "Bezirk".
Organisation
Aber auch das eigentliche Stadtgebiet war teilweise in Rotts eingeteilt. Als Bezeichnung eines von der katholischen Gemeinde erworbenen Wohnhauses, das sie später zur Schule umbaute, findet sich beispielsweise die Bezeichnung "Sielstraße, Westerkluft, 3. Rott Nr. 365" in den Aufzeichnungen. Seit Ende des 16. Jahrhunderts gehörten jeweils acht Rotten zu einer der vier städtischen Klüfte.[1]
Rottmeister
Den Rotten stand ein sogenannter Rottmeister vor, eine Art Bezirksvorsteher, der die Menschen bei der Obrigkeit vertrat, aber auch für die Eintreibung der Steuern und der Verkündung neuer Gesetze oder allgemeiner Ankündigungen zuständig war.[2] In Norden war der Rottmeister ab dem 1. März 1805 durch Beschluss des Magistrats auch verpflichtet, der Obrigkeit zu melden, falls Ortsfremde sich ohne Genehmigung in einem Haus in ihrem Rott niederlassen würde. Man befürchtete, dass arme Menschen von außerhalb der Stadt die hiesige Armenkasse zusätzlich belasten würden.[3]