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Grundlegend reformiert wurden der Norder Magistrat und seine Aufgaben in den Jahren 1750 und vor allem durch eine neue Geschäftsordnung, ausgearbeitet von [[Johann Hoppe]], damals [[Amtsverwalter]].<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 76</ref> Eine weitere Reformation erhielt der Magistrat im Jahre 1820 durch Erlass einer neuen Städteverfassung, die am 1. März des Jahres in Kraft trat. Sieben Jahre später wurde dem Bürgermeisteramt die Gerichtsbarkeit aberkannt und diese auf das [[Amtsgericht Norden|Amtsgericht]] übertragen.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 84</ref>
Grundlegend reformiert wurden der Norder Magistrat und seine Aufgaben in den Jahren 1750 und vor allem durch eine neue Geschäftsordnung, ausgearbeitet von [[Johann Hoppe]], damals [[Amtsverwalter]].<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 76</ref> Eine weitere Reformation erhielt der Magistrat im Jahre 1820 durch Erlass einer neuen Städteverfassung, die am 1. März des Jahres in Kraft trat. Sieben Jahre später wurde dem Bürgermeisteramt die Gerichtsbarkeit aberkannt und diese auf das [[Amtsgericht Norden|Amtsgericht]] übertragen.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 84</ref>
Unter den politischen Entscheidungsträgern stand ein [[Stadtschreiber]], der damals wie heute Jurist sein müsste und die eigentlichen Verwaltungsgeschäfte leitete.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Handel und Wandel, Norden, S. 9</ref> Sein Amt kann damit in etwa mit dem des [[Stadtdirektor|Stadtdirektoren]] verglichen werden.


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==