Amtsgericht Norden: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''Amtsgericht Norden''' | Das '''Amtsgericht Norden''' ist das für den [[Altkreis Norden]] mit Ausnahme der Gemeinden Hinte und Krummhörn zuständige Amtsgericht. Es hat seinen Sitz an der [[Norddeicher Straße]] 1. | ||
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==Geschichte== | ==Geschichte== | ||
1817 bekamen die Ämter eine eigene Ämterverfassung. Im Zuge weiterer Reformen wurde den [[Bürgermeister|Bürgermeistern]] zum 1. März 1827 die Gerichtsbarkeit ab- und den Ämtern zuerkannt.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 84</ref> Nun waren die Amtsgerichte (daher der Name) für die (niedere) Gerichtsbarkeit zuständig. Ihnen bis heute übergeordnet sind die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und letztendlich die Bundesgerichte. Die bisher parallel existierenden [[Stadtgericht Norden|Stadtgerichte]] wurden aufgelöst. | |||
==Einzelnachweise== | ==Einzelnachweise== | ||
Version vom 31. Mai 2021, 15:41 Uhr
Amtsgericht Norden | |
|---|---|
| Basisdaten | |
| Gründung | unbekannt |
| Auflösung | - |
| Rechtsform | Behörde |
| Hauptsitz | Norddeicher Straße 1
26506 Norden |
Das Amtsgericht Norden ist das für den Altkreis Norden mit Ausnahme der Gemeinden Hinte und Krummhörn zuständige Amtsgericht. Es hat seinen Sitz an der Norddeicher Straße 1.
Geschichte
1817 bekamen die Ämter eine eigene Ämterverfassung. Im Zuge weiterer Reformen wurde den Bürgermeistern zum 1. März 1827 die Gerichtsbarkeit ab- und den Ämtern zuerkannt.[1] Nun waren die Amtsgerichte (daher der Name) für die (niedere) Gerichtsbarkeit zuständig. Ihnen bis heute übergeordnet sind die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und letztendlich die Bundesgerichte. Die bisher parallel existierenden Stadtgerichte wurden aufgelöst.
Einzelnachweise
- ↑ Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 84