Amtsverwalter: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein '''Amtsverwalter''' bzw. '''Amtsvorsteher''' kümmerte sich ursprünglich um die wirtschaftlichen Angelegenheiten eines Kammeramtes (Finanzamt) und wurde daher oft auch Amtsrentverwalter (vgl. "Rentenamt") genannt. Er vertrat den - in der Regel adeligen - Amtmann. Das Amt ist vermutlich zu den Zeiten aufgekommen ist, als die Amtleute noch Adelige sein mussten mussten und sich mehr um die öffentliche Sicherheit ihres Amtes, als um andere Angelegenheiten kümmerten. Oft werden auch die Amtleute kleiner Ämter Amtsverwalter oder Amtsverweser genannt.<ref>Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 259</ref> | Ein '''Amtsverwalter''' bzw. '''Amtsvorsteher''' kümmerte sich ursprünglich um die wirtschaftlichen Angelegenheiten eines Kammeramtes (Finanzamt) und wurde daher oft auch Amtsrentverwalter (vgl. "Rentenamt") genannt. Er vertrat den - in der Regel adeligen - Amtmann. Das Amt ist vermutlich zu den Zeiten aufgekommen ist, als die Amtleute noch Adelige sein mussten mussten und sich mehr um die öffentliche Sicherheit ihres Amtes, als um andere Angelegenheiten kümmerten. Oft werden auch die Amtleute kleiner Ämter Amtsverwalter oder Amtsverweser genannt.<ref>Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 259</ref> | ||
Vermutlich im 18. Jahrhunderte wandelte sich der Begriff. Nun trug der Vorsteher eines [[Amt Norden|Amtes]], den Vorläufern der [[Landkreis Norden|Landkreise]], diesen Titel und wurde auch '''Amtmann''' genannt. Diese Position war in etwa mit dem heutigen Landrat vergleichbar. Der Amtsverwalter stand damit über den Norder [[Liste der Bürgermeister der Stadt Norden|Bürgermeistern]]. | == Geschichte == | ||
Vermutlich im 18. Jahrhunderte wandelte sich der Begriff. Nun trug der Vorsteher eines [[Amt Norden|Amtes]], den Vorläufern der [[Landkreis Norden|Landkreise]], diesen Titel und wurde auch '''Amtmann''' genannt. Diese Position war in etwa mit dem heutigen Landrat vergleichbar. Der Amtsverwalter stand damit über den Norder [[Liste der Bürgermeister der Stadt Norden|Bürgermeistern]]. Dies führte nicht selten zu Kompetenzstreitigkeiten zwischen den beiden Amtsträgern.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 76</ref> | |||
Wenngleich Bürgermeister und Amtsverwalter beide polizeiliche und gerichtliche Befugnisse hatten, fiel letzteren in der Regel hauptsächlich das Justizwesen zu, während der Bürgermeister die Verwaltung leitete.<ref name=":0" /> | Nachdem Ostfriesland von Hannover wieder zu Preußen kam, änderte sich die Bezeichnung zu [[Amtshauptmann]]. Die Amtsverwalter (und ihre entsprechenden Nachfolgeämter) hatten umfangreichen Einfluss auf die Stadtverwaltung. Auch konnten Bürger erst dann zu solchen durch den Bürgermeister vereidigt werden, wenn die Amtsverwalter ihre Zustimmung gaben.<ref name=":0">Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 50</ref> Anders als heute war nicht jeder Einwohner zugleich Bürger, sondern man musste sich dieses Privileg erarbeiten. In der Regel war es auch an einen festen Wohnsitz bzw. Besitz gebunden. | ||
Wenngleich Bürgermeister und Amtsverwalter beide polizeiliche und gerichtliche Befugnisse hatten, fiel letzteren in der Regel hauptsächlich das Justizwesen zu, während der Bürgermeister die Verwaltung leitete.<ref name=":0" /> Zeitweise hatte aber auch der Bürgermeister gerichtliche Kompetenzen. Ein Auswuchs dessen ist wohl die lange Zeit parallele Existenz eines [[Amtsgericht|Amtsgerichts]] und eines [[Stadtgericht|Stadtgerichts]]. | |||
Für Norden bedeutende Amtsverwalter waren unter anderem [[Hajo Laurenz Damm]], [[Hermann Grems|Hermann Wichmann Grems]] und [[Engelbert Kettler|Dr. Engelbert Kettler]]. | Für Norden bedeutende Amtsverwalter waren unter anderem [[Hajo Laurenz Damm]], [[Hermann Grems|Hermann Wichmann Grems]] und [[Engelbert Kettler|Dr. Engelbert Kettler]]. | ||
Version vom 30. Mai 2021, 18:11 Uhr
Ein Amtsverwalter bzw. Amtsvorsteher kümmerte sich ursprünglich um die wirtschaftlichen Angelegenheiten eines Kammeramtes (Finanzamt) und wurde daher oft auch Amtsrentverwalter (vgl. "Rentenamt") genannt. Er vertrat den - in der Regel adeligen - Amtmann. Das Amt ist vermutlich zu den Zeiten aufgekommen ist, als die Amtleute noch Adelige sein mussten mussten und sich mehr um die öffentliche Sicherheit ihres Amtes, als um andere Angelegenheiten kümmerten. Oft werden auch die Amtleute kleiner Ämter Amtsverwalter oder Amtsverweser genannt.[1]
Geschichte
Vermutlich im 18. Jahrhunderte wandelte sich der Begriff. Nun trug der Vorsteher eines Amtes, den Vorläufern der Landkreise, diesen Titel und wurde auch Amtmann genannt. Diese Position war in etwa mit dem heutigen Landrat vergleichbar. Der Amtsverwalter stand damit über den Norder Bürgermeistern. Dies führte nicht selten zu Kompetenzstreitigkeiten zwischen den beiden Amtsträgern.[2]
Nachdem Ostfriesland von Hannover wieder zu Preußen kam, änderte sich die Bezeichnung zu Amtshauptmann. Die Amtsverwalter (und ihre entsprechenden Nachfolgeämter) hatten umfangreichen Einfluss auf die Stadtverwaltung. Auch konnten Bürger erst dann zu solchen durch den Bürgermeister vereidigt werden, wenn die Amtsverwalter ihre Zustimmung gaben.[3] Anders als heute war nicht jeder Einwohner zugleich Bürger, sondern man musste sich dieses Privileg erarbeiten. In der Regel war es auch an einen festen Wohnsitz bzw. Besitz gebunden.
Wenngleich Bürgermeister und Amtsverwalter beide polizeiliche und gerichtliche Befugnisse hatten, fiel letzteren in der Regel hauptsächlich das Justizwesen zu, während der Bürgermeister die Verwaltung leitete.[3] Zeitweise hatte aber auch der Bürgermeister gerichtliche Kompetenzen. Ein Auswuchs dessen ist wohl die lange Zeit parallele Existenz eines Amtsgerichts und eines Stadtgerichts.
Für Norden bedeutende Amtsverwalter waren unter anderem Hajo Laurenz Damm, Hermann Wichmann Grems und Dr. Engelbert Kettler.