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Unter den Ratsherren wurden die Aufgaben vergeben. Es gab zwei Kämmerer, die für die städtischen Finanzen verantwortlich waren und jeweils am 6. Januar eines Jahres die Finanzen vor dem [[Drost]] und dem [[Magistrat]] offenlegen mussten. Zwei Baumeister kümmerten sich um die Aufsicht über die städtischen Gebäude, Straßen, Wege, Wasserleitungen und sonstiges. Auch waren sie für die [[Stadtwaage]] zuständig.<ref name=":0" /> Diese Aufgaben hatten sie damit von den [[Schüttemeister|Schüttemeistern]] übernommen.
Unter den Ratsherren wurden die Aufgaben vergeben. Es gab zwei Kämmerer, die für die städtischen Finanzen verantwortlich waren und jeweils am 6. Januar eines Jahres die Finanzen vor dem [[Drost]] und dem [[Magistrat]] offenlegen mussten. Zwei Baumeister kümmerten sich um die Aufsicht über die städtischen Gebäude, Straßen, Wege, Wasserleitungen und sonstiges. Auch waren sie für die [[Stadtwaage]] zuständig.<ref name=":0" /> Diese Aufgaben hatten sie damit von den [[Schüttemeister|Schüttemeistern]] übernommen.
Die preußische Regierung ordnete mit einem Dekret vom 15. Oktober 1750 die Reduzierung der Ratsherrenstellen an. Starb ein Ratsherr, wurde seine Stelle nicht mehr nachbesetzt, bis die Zahl schließlich drei betrug, die fortan gehalten wurde. Auch die Anzahl der Bürgermeister wurde auf zwei reduziert, die zudem dauerhaft feste Aufgaben bekamen.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 76</ref>


Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde der Stadtrat faktisch entmachtet. Nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] nahm der Rat am 1946 unter der britischen Militärregierung seine Arbeit wieder auf, ehe er ab 1955 mit dem Erlass der Niedersächsischen Gemeindeordnung endgültig eine neue Legitimiät erhielt. Seitdem hat sich seine Zusammensetzung bis heute im Wesentlichen erhalten.
Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde der Stadtrat faktisch entmachtet. Nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] nahm der Rat am 1946 unter der britischen Militärregierung seine Arbeit wieder auf, ehe er ab 1955 mit dem Erlass der Niedersächsischen Gemeindeordnung endgültig eine neue Legitimiät erhielt. Seitdem hat sich seine Zusammensetzung bis heute im Wesentlichen erhalten.