Weinhaus: Unterschied zwischen den Versionen
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Ursprünglich war das Weinhaus im Besitz der Kirche, die wohl auch Erbauer des Gebäudes ist. 1539 berichtet Ernst Friedrichs [[von Wicht]] von einem Unfall am Weinhaus ("ante oenopolium").<ref name=":0">Schreiber, Gretje (1994): Der Norder Marktplatz und seine Geschichte bis heute, Aurich, S. 104-108</ref> Ein Diener von [[Enno II. Cirksena|Graf Enno II.]] nahm die Zügel eines Pferdes zu kurz, sodass das geführte Tier den Unglücklichen an die Wand des Hauses drängte und ihm den Brustkorb zerdrückte. Eine Schank- und Gastwirtschaft wird hier zu dieser Zeit bereits betrieben. Im Jahre 1586 wird ein [[Frans Wyntapper]] als Pächter des Weinhauses genannt. Auch er betreibt hier eine Schank- und Gastwirtschaft.<ref name=":1">[https://www.teetied-ostfriesland.de/artikel-und-geschichten/der-weinkeller-des-norder-hotel-zum-weinhaus/ Der Weinkeller des Norder Hotel Zum Weinhaus], abgerufen am 14. April 2021</ref> Zudem belieferte er die [[Ludgerikirche]] mit Wein für das Abendmahl.<ref>Bach, Adolf (1943): Deutsche Namenkunde / Band 1: Die deutschen Personennamen, Berlin, S. 415</ref> | Ursprünglich war das Weinhaus im Besitz der Kirche, die wohl auch Erbauer des Gebäudes ist. 1539 berichtet Ernst Friedrichs [[von Wicht]] von einem Unfall am Weinhaus ("ante oenopolium").<ref name=":0">Schreiber, Gretje (1994): Der Norder Marktplatz und seine Geschichte bis heute, Aurich, S. 104-108</ref> Ein Diener von [[Enno II. Cirksena|Graf Enno II.]] nahm die Zügel eines Pferdes zu kurz, sodass das geführte Tier den Unglücklichen an die Wand des Hauses drängte und ihm den Brustkorb zerdrückte. Eine Schank- und Gastwirtschaft wird hier zu dieser Zeit bereits betrieben. Im Jahre 1586 wird ein [[Frans Wyntapper]] als Pächter des Weinhauses genannt. Auch er betreibt hier eine Schank- und Gastwirtschaft.<ref name=":1">[https://www.teetied-ostfriesland.de/artikel-und-geschichten/der-weinkeller-des-norder-hotel-zum-weinhaus/ Der Weinkeller des Norder Hotel Zum Weinhaus], abgerufen am 14. April 2021</ref> Zudem belieferte er die [[Ludgerikirche]] mit Wein für das Abendmahl.<ref>Bach, Adolf (1943): Deutsche Namenkunde / Band 1: Die deutschen Personennamen, Berlin, S. 415</ref> | ||
1613 verleiht [[Enno III. Cirksena|Graf Enno III.]] das Privileg, dass alle "Kertz-Käuffe und Commissiones, Actus und Verrichtungen", wie auch alle anderen bürgerlichen Zusammenkünfte nirgendwo anders als im Weinhaus abgehalten werden sollten.<ref name=":0" /> Dies implizierte auch die öffentlichen Versteigerungen, deren Erlös ab 1630 durch Verordnung von [[Ulrich II. Cirksena]] dem 1567 gegründeten und 1631 nach ihm zum Dank benannten [[Ulrichsgymnasium]] zuteil wurde. Der Begriff "Kertz-Käuffe" rührt daher, dass zu Beginn der Versteigerungen eine Kerze angezündet wurde. Die Bietenden konnten solange ein Gebot abgeben, bis die Kerze niedergebrannt war.<ref>Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 21</ref> Auch war das Weinhaus im 16. Jahrhundert Versammlungsort der [[Theelacht]].<ref name=":0" /> | 1613 verleiht [[Enno III. Cirksena|Graf Enno III.]] das Privileg, dass alle "Kertz-Käuffe und Commissiones, Actus und Verrichtungen", wie auch alle anderen bürgerlichen Zusammenkünfte nirgendwo anders als im Weinhaus abgehalten werden sollten.<ref name=":0" /> Dies implizierte auch die öffentlichen Versteigerungen, deren Erlös ab 1630 durch Verordnung von [[Ulrich II. Cirksena]] dem 1567 gegründeten und 1631 nach ihm zum Dank benannten [[Ulrichsgymnasium]] zuteil wurde. Der Begriff "Kertz-Käuffe" rührt daher, dass zu Beginn der Versteigerungen eine Kerze angezündet wurde. Die Bietenden konnten solange ein Gebot abgeben, bis die Kerze niedergebrannt war.<ref>Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 21</ref><ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 66</ref> Auch war das Weinhaus im 16. Jahrhundert Versammlungsort der [[Theelacht]].<ref name=":0" /> | ||
Während des Dreißigjährigen Krieges (1618 - 1648) und des Siebenjährigen Krieges (1756 - 1763) diente der Saal des Weinhauses als Unterrichtsraum für Schüler des Gymnasiums. Ferner sollen vor 1751 bis zu 20 minderbemittelte (= wenig vermögende) Kinder in einem Anbau des Weinhauses untergebracht worden sein, was auf einen entsprechenden Erlass von Ulrich II. zurückging, wonach notdürftigen Kindern sowohl ein Mittagessen als auch eine Unterkunft gegen geringes Entgelt zur Verfügung gestellt werden sollte.<ref>Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 19</ref> Dies war ein auf den Wirt des Weinhaus beschränktes Privileg, der als einziger die Bewirtung der Schüler durchführen durfte. Anderen Kindern, als den notdürftigen, dürfte er ferner auch ein Mittagessen anbieten. Während er mit der Preisgestaltung und der Essenswahl bei den Notdürftigen eingeschränkt war, konnte er die Speisen sowie die Preisgestaltung bei den sonstigen Kindern weitestgehend frei gestalten, wenngleich Ulrich II. ihm auftrug, einen angemessenen und keineswegs einen überteuerten Preis zu verlangen.<ref>Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 22</ref> | Während des Dreißigjährigen Krieges (1618 - 1648) und des Siebenjährigen Krieges (1756 - 1763) diente der Saal des Weinhauses als Unterrichtsraum für Schüler des Gymnasiums. Ferner sollen vor 1751 bis zu 20 minderbemittelte (= wenig vermögende) Kinder in einem Anbau des Weinhauses untergebracht worden sein, was auf einen entsprechenden Erlass von Ulrich II. zurückging, wonach notdürftigen Kindern sowohl ein Mittagessen als auch eine Unterkunft gegen geringes Entgelt zur Verfügung gestellt werden sollte.<ref>Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 19</ref> Dies war ein auf den Wirt des Weinhaus beschränktes Privileg, der als einziger die Bewirtung der Schüler durchführen durfte. Anderen Kindern, als den notdürftigen, dürfte er ferner auch ein Mittagessen anbieten. Während er mit der Preisgestaltung und der Essenswahl bei den Notdürftigen eingeschränkt war, konnte er die Speisen sowie die Preisgestaltung bei den sonstigen Kindern weitestgehend frei gestalten, wenngleich Ulrich II. ihm auftrug, einen angemessenen und keineswegs einen überteuerten Preis zu verlangen.<ref>Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 22</ref> | ||