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== Schlachterzunft ==
== Schlachterzunft ==
Die Schlachterzunft scheint bereits vor 1535 existiert zu haben, da sie in der [[Polizeiordnung]] des Jahres namentlich genannt werden. Eine Zunftrolle hatten sie bereits seit vor 1594.<ref name=":1" /> Am 15. März des Jahres führt diese Zunft Klage gegen die Norder Juden, da diese trotz einer Vorschrift von 1591 wiederholt auch Fleisch an Nicht-Juden zu regulären Preisen verkauft zu haben. Dies war ihnen nur zu einem erheblich reduzierten Preis gestattet, damit es für sie nicht lohnhaft ist.<ref name=":2">Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 61</ref>
Die Schlachterzunft scheint bereits vor 1535 existiert zu haben, da sie in der [[Polizeiordnung]] des Jahres namentlich genannt werden. Eine Zunftrolle hatten sie bereits seit vor 1594.<ref name=":1" /> Am 15. März 1594 führt diese Zunft Klage gegen die Norder Juden, da diese trotz einer Vorschrift von 1591 wiederholt auch Fleisch an Nicht-Juden zu regulären Preisen verkauft zu haben. Dies war ihnen nur zu einem erheblich reduzierten Preis gestattet, damit es für sie nicht lohnhaft ist.<ref name=":2">Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 61</ref>


Bemerkenswert an dieser Zunft ist, dass sie in ihrer Rolle bereits recht genaue Vorschriften bezüglich ihrer Arbeitsgestaltung festgelegt hatten. Von Fastnacht (i.d.R. Ende Februar) bis Michaelis (29. September) war ein Schlachten nur in der Zeit von 06:00 bis 10:00 sowie von 13:00 bis 17:00 Uhr gestattet. Von Michaelis bis Fastnacht war der Zeitraum von Tagesanbruch bis 10:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr bis zum Einbruch der Nacht erlaubt, sonntags zudem nur in der Zeit von 06:00 bis 09:00 Uhr sowie von 14:00 bis 16:00 Uhr. Festgelegt wurden auch drakonische Strafen festgelegt, etwa für Verstöße gegen die Arbeitszeiten.<ref name=":2" />
Bemerkenswert an dieser Zunft ist, dass sie in ihrer Rolle bereits recht genaue Vorschriften bezüglich ihrer Arbeitsgestaltung festgelegt hatten. Von Fastnacht (i.d.R. Ende Februar) bis Michaelis (29. September) war ein Schlachten nur in der Zeit von 06:00 bis 10:00 sowie von 13:00 bis 17:00 Uhr gestattet. Von Michaelis bis Fastnacht war der Zeitraum von Tagesanbruch bis 10:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr bis zum Einbruch der Nacht erlaubt, sonntags zudem nur in der Zeit von 06:00 bis 09:00 Uhr sowie von 14:00 bis 16:00 Uhr. Festgelegt wurden auch drakonische Strafen festgelegt, etwa für Verstöße gegen die Arbeitszeiten.<ref name=":2" />
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== Goldschmiedezunft ==
== Goldschmiedezunft ==
[[Datei:Zunft Gilde Goldschmiede Schmiede Stempelzeichen 01.jpg|mini|468x468px|Verschiedene Stempelzeichen örtlicher Goldschmiede]]
Die Goldschmiede waren seit spätestens 1589 zünftig organisiert. Dieser Zusammenschluss lässt sich jedoch nur bis 1664 verfolgen.<ref name=":2" /> Ihr Handwerk verschwand deshalb jedoch keineswegs aus der Stadt, auch weiterhin gab es zahlreiche Goldschmiede. Bis 1955 lassen sich gut 150 Goldschmiede für Norden nachweisen, von denen ein Drittel im 18. Jahrhundert tätig war. Anfang der 1770er Jahre gab es Versuche, die alte Goldschmiedezunft wieder zum Leben zu erwecken, doch schlugen diese Versuche fehl.<ref name=":3">Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 62</ref>
Die Goldschmiede waren seit spätestens 1589 zünftig organisiert. Dieser Zusammenschluss lässt sich jedoch nur bis 1664 verfolgen.<ref name=":2" /> Ihr Handwerk verschwand deshalb jedoch keineswegs aus der Stadt, auch weiterhin gab es zahlreiche Goldschmiede. Bis 1955 lassen sich gut 150 Goldschmiede für Norden nachweisen, von denen ein Drittel im 18. Jahrhundert tätig war. Anfang der 1770er Jahre gab es Versuche, die alte Goldschmiedezunft wieder zum Leben zu erwecken, doch schlugen diese Versuche fehl.<ref name=":3">Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 62</ref>


Gab es 1809 noch 19 selbstständige Goldschmiede in der Stadt, schwand ihre Zahl in der Folgezeit. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden sie mehr und mehr zum Uhrmacher, die parallel zu dieser Tätigkeit noch Gold- und Silberschmiedetätigkeiten anboten. Oftmals wurde jedoch gar nicht mehr selbst geschmiedet, sondern nur feilgeboten.<ref name=":3" />
Gab es 1809 noch 19 selbstständige Goldschmiede in der Stadt, schwand ihre Zahl in der Folgezeit. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden sie mehr und mehr zum Uhrmacher, die parallel zu dieser Tätigkeit noch Gold- und Silberschmiedetätigkeiten anboten. Oftmals wurde jedoch gar nicht mehr selbst geschmiedet, sondern nur feilgeboten.<ref name=":3" />


Ab 1. Januar 1888 trat ein Reichsgesetz in Kraft, nachdem Schmiedeerzeugnisse aus Gold und Silber mit dem Stempelzeichen des jeweiligen Schmiedes versehen werden mussten.<ref name=":3" />
Am 1. Januar 1888 trat ein Reichsgesetz in Kraft, nachdem Schmiedeerzeugnisse aus Gold und Silber mit dem Stempelzeichen des jeweiligen Schmiedes versehen werden mussten.<ref name=":3" />


== Schneiderzunft ==
== Schneiderzunft ==
Die Zunft der Schneider wird erstmalig zu Zeiten von [[Edzard II. Cirksena|Graf Edzard II.]] am 24. Dezember 1591 erwähnt. Wie auch die Schlachter klagten die Schneider die Norder Juden im Jahre 1594 vor dem Landtag in Aurich an. Sie warfen ihnen Wucherei und monopolisches Handeln vor. Die Juden werden verurteilt, ihr Treiben aufzugeben und im Wiederholungsfalle die Landesverweisung angedroht.<ref name=":3" />
Die älteste im Wortlaut erhaltene Zunftrolle der Schneider stammt von 1669. Die Erlaubnis ihres Zusammenschlusses wird in den Jahren 1711, 1736 und 1781 bestätigt. Am 3. März 1821 ist eine neue Zunftrolle belegt.<ref name=":3" />
== Weberzunft ==
== Literatur ==
* Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 59-64


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==