Bürgerkompanie: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Norder Stadtgeschichte
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Eine '''Bürgerkompanie''' wurde am 5. September 1602 durch [[Enno III. Cirksena|Graf Enno III.]] aufgestellt, um die [[Polizei Norden|Stadtgarde]] bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu unterstützen. Sie hatte vor allem die Nachtwache zu halten und die Kirchtürme mit Hornbläsern zu besetzen, die die Annäherung verdächtiger Fremder melden sollten. Ihre Stärke umfasste 30 Mann, bestehend aus einfachen Soldaten, Musketieren und Schützen. Notfalls wurden sie durch Reservisten aus der Norder Bürgerschaft unterstützt. Zum Dienst war jeder Bürger unter 60 verpflichtet, sofern er körperlich dazu in der Lage war. Befehligt wurde die Kompanie von einem dem [[Drost|Drosten]] unmittelbar unterstellten Wachtmeister.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 56</ref>
Eine '''Bürgerkompanie''' wurde am 5. September 1602 durch [[Enno III. Cirksena|Graf Enno III.]] aufgestellt, um die [[Polizei Norden|Stadtgarde]] bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu unterstützen. Sie hatte vor allem die Nachtwache zu halten und die Kirchtürme mit Hornbläsern zu besetzen, die die Annäherung verdächtiger Fremder melden sollten. Ihre Stärke umfasste 30 Mann, bestehend aus einfachen Soldaten, Musketieren und Schützen. Befehligt wurde die Kompanie von einem dem [[Drost|Drosten]] unmittelbar unterstellten Wachtmeister.<ref name=":0">Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 56</ref>


Unter dem Begriff "Bürger" darf man sich hierbei nicht nach heutigen Maßstäben jeden Einwohner vorstellen. In früheren Zeiten hatte nicht jeder automatisch das Bürgerrecht inne, sondern musste es sich grundsätzlich verdienen. In der Regel war es auch an Besitz gebunden, sodass beispielsweise Tagelöhner oder Knechte keine Chance auf Erwerb des Bürgerrechts hatten.
Notfalls wurde die Bürgerkompanie durch Reservisten aus der Norder Bürgerschaft unterstützt. Zum Dienst war jeder Bürger unter 60 verpflichtet, sofern er körperlich dazu in der Lage war. Spätestens ab 1670 stellte die Bürgerkompanie nur noch die Nachtwache, sodass der militärische Aufgabenteil entfiel.<ref name=":0" /> Unter dem Begriff "Bürger" darf man sich hierbei nicht nach heutigen Maßstäben jeden Einwohner vorstellen. In früheren Zeiten hatte nicht jeder automatisch das Bürgerrecht inne, sondern musste es sich grundsätzlich verdienen. In der Regel war es auch an Besitz gebunden, sodass beispielsweise Tagelöhner oder Knechte keine Chance auf Erwerb des Bürgerrechts hatten.
 
Am 31. März 1873 wurde die Bürgerkompanie offiziell aufgelöst. Zuletzt war der Posten des Wachtmeisters ein reiner Selbstzweck geworden, deren Inhaber sich durch rigoroses Eintreiben des Wachgeldes (eine Steuer zum Unterhalt der Truppe) ein persönliches Einkommen erzielen wollten. Das Amt selbst wurde von den Inhabern zu immer höher werdenden "Preisen" weiterverkauft, sodass das Wachgeld auch zur Kompensation dieser Ausgaben herzuhalten hatte.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 57</ref>
 
== Liste der Wachtmeister ==
In der Zeit von 1602 bis 1806 hat die Bürgerkompanie insgesamt 17 Wachtmeister als Kommandanten gehabt.
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|1670 - 1675
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==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==

Version vom 26. Mai 2021, 15:27 Uhr

Bürgerkompanie

Basisdaten
Gründung 5. September 1602
Auflösung 31. März 1873
Rechtsform keine
Hauptsitz Wachthaus

Eine Bürgerkompanie wurde am 5. September 1602 durch Graf Enno III. aufgestellt, um die Stadtgarde bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu unterstützen. Sie hatte vor allem die Nachtwache zu halten und die Kirchtürme mit Hornbläsern zu besetzen, die die Annäherung verdächtiger Fremder melden sollten. Ihre Stärke umfasste 30 Mann, bestehend aus einfachen Soldaten, Musketieren und Schützen. Befehligt wurde die Kompanie von einem dem Drosten unmittelbar unterstellten Wachtmeister.[1]

Notfalls wurde die Bürgerkompanie durch Reservisten aus der Norder Bürgerschaft unterstützt. Zum Dienst war jeder Bürger unter 60 verpflichtet, sofern er körperlich dazu in der Lage war. Spätestens ab 1670 stellte die Bürgerkompanie nur noch die Nachtwache, sodass der militärische Aufgabenteil entfiel.[1] Unter dem Begriff "Bürger" darf man sich hierbei nicht nach heutigen Maßstäben jeden Einwohner vorstellen. In früheren Zeiten hatte nicht jeder automatisch das Bürgerrecht inne, sondern musste es sich grundsätzlich verdienen. In der Regel war es auch an Besitz gebunden, sodass beispielsweise Tagelöhner oder Knechte keine Chance auf Erwerb des Bürgerrechts hatten.

Am 31. März 1873 wurde die Bürgerkompanie offiziell aufgelöst. Zuletzt war der Posten des Wachtmeisters ein reiner Selbstzweck geworden, deren Inhaber sich durch rigoroses Eintreiben des Wachgeldes (eine Steuer zum Unterhalt der Truppe) ein persönliches Einkommen erzielen wollten. Das Amt selbst wurde von den Inhabern zu immer höher werdenden "Preisen" weiterverkauft, sodass das Wachgeld auch zur Kompensation dieser Ausgaben herzuhalten hatte.[2]

Liste der Wachtmeister

In der Zeit von 1602 bis 1806 hat die Bürgerkompanie insgesamt 17 Wachtmeister als Kommandanten gehabt.

Zeitraum Vollständiger Name
1670 - 1675 Hans Wilhelm Fronau
1675 - ??? Hans Caspar Frömel

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 56
  2. Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 57

Siehe auch