Bürgerkompanie: Unterschied zwischen den Versionen
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Eine '''Bürgerkompanie''' wurde am 5. September 1602 durch [[Enno III. Cirksena|Graf Enno III.]] aufgestellt, um die [[Polizei Norden|Stadtgarde]] bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu unterstützen. Sie hatte vor allem die Nachtwache zu halten und die Kirchtürme mit Hornbläsern zu besetzen, die die Annäherung verdächtiger Fremder melden sollten. Ihre Stärke umfasste 30 Mann, bestehend aus einfachen Soldaten, Musketieren und Schützen. Notfalls wurden sie durch Reservisten aus der Norder Bürgerschaft unterstützt.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 56</ref> | Eine '''Bürgerkompanie''' wurde am 5. September 1602 durch [[Enno III. Cirksena|Graf Enno III.]] aufgestellt, um die [[Polizei Norden|Stadtgarde]] bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu unterstützen. Sie hatte vor allem die Nachtwache zu halten und die Kirchtürme mit Hornbläsern zu besetzen, die die Annäherung verdächtiger Fremder melden sollten. Ihre Stärke umfasste 30 Mann, bestehend aus einfachen Soldaten, Musketieren und Schützen. Notfalls wurden sie durch Reservisten aus der Norder Bürgerschaft unterstützt. Zum Dienst war jeder Bürger unter 60 verpflichtet, sofern er körperlich dazu in der Lage war.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 56</ref> | ||
Unter dem Begriff "Bürger" darf man sich hierbei nicht nach heutigen Maßstäben jeden Einwohner vorstellen. In früheren Zeiten hatte nicht jeder automatisch das Bürgerrecht inne, sondern musste es sich grundsätzlich verdienen. In der Regel war es auch an Besitz gebunden, sodass beispielsweise Tagelöhner oder Knechte keine Chance auf Erwerb des Bürgerrechts hatten. | |||
==Einzelnachweise== | ==Einzelnachweise== | ||
Version vom 26. Mai 2021, 14:47 Uhr
Norder Bürgerwehr | |
|---|---|
| Basisdaten | |
| Gründung | 5. September 1602 |
| Auflösung | unbekannt |
| Rechtsform | keine |
| Hauptsitz | Wachthaus am Marktplatz |
Eine Bürgerkompanie wurde am 5. September 1602 durch Graf Enno III. aufgestellt, um die Stadtgarde bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu unterstützen. Sie hatte vor allem die Nachtwache zu halten und die Kirchtürme mit Hornbläsern zu besetzen, die die Annäherung verdächtiger Fremder melden sollten. Ihre Stärke umfasste 30 Mann, bestehend aus einfachen Soldaten, Musketieren und Schützen. Notfalls wurden sie durch Reservisten aus der Norder Bürgerschaft unterstützt. Zum Dienst war jeder Bürger unter 60 verpflichtet, sofern er körperlich dazu in der Lage war.[1]
Unter dem Begriff "Bürger" darf man sich hierbei nicht nach heutigen Maßstäben jeden Einwohner vorstellen. In früheren Zeiten hatte nicht jeder automatisch das Bürgerrecht inne, sondern musste es sich grundsätzlich verdienen. In der Regel war es auch an Besitz gebunden, sodass beispielsweise Tagelöhner oder Knechte keine Chance auf Erwerb des Bürgerrechts hatten.
Einzelnachweise
- ↑ Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 56