Bürgermeister: Unterschied zwischen den Versionen
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Nicht nur die Stadt Norden hatte spätestens seit 1497 einen Bürgermeister, auch die bis zur ihrer Eingemeindung nach Norden selbstständigen Gemeinden hatten naturgemäß einst einen Bürgermeister und ggf. einen Gemeindedirektor. Die Aufgaben der ehemaligen Bürgermeister wurden nach der Eingemeindung dem städtischen Bürgermeister übertragen, ein Teil obliebt jedoch auch den [[Ortsvorsteher|Ortsvorstehern]]. Eine Ausnahme bildet hier die ehemalige Gemeinde [[Sandbauerschaft]], deren einstige Gebiete heute keinerlei administrative Bedeutung mehr haben und die daher auch keinen eigenen Ortsvorsteher hat. | Nicht nur die Stadt Norden hatte spätestens seit 1497 einen Bürgermeister, auch die bis zur ihrer Eingemeindung nach Norden selbstständigen Gemeinden hatten naturgemäß einst einen Bürgermeister und ggf. einen Gemeindedirektor. Die Aufgaben der ehemaligen Bürgermeister wurden nach der Eingemeindung dem städtischen Bürgermeister übertragen, ein Teil obliebt jedoch auch den [[Ortsvorsteher|Ortsvorstehern]]. Eine Ausnahme bildet hier die ehemalige Gemeinde [[Sandbauerschaft]], deren einstige Gebiete heute keinerlei administrative Bedeutung mehr haben und die daher auch keinen eigenen Ortsvorsteher hat. | ||
Vom Mittelalter bis in die frühe Neuzeit war es üblich, dass zwei oder mehr Bürgermeister als [[Magistrat]] an der Stadtspitze standen. Einer von ihnen hatte den Vorsitz im [[Stadtrat]] und alle vollzogen ursprünglich nur dessen Beschlüsse. Allmählich wuchs ihnen die Aufgabe der gesamten Selbstverwaltung zu. Sie erhielten die [[Polizei Norden|Polizeigewalt]] und oft auch die [[Amtsgericht Norden|Gerichtsbarkeit]] in Bagatellsachen zugesprochen. Gestellt wurden die Bürgermeister grundsätzlich aus den Reihen adeliger bzw. vornehmer Persönlichkeiten, die vom Stadt- bzw. Landesherren ernannt wurden. Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurden die Bürgermeister erstmals als Gemeindevorsteher gewählt. | Vom Mittelalter bis in die frühe Neuzeit war es üblich, dass zwei oder mehr Bürgermeister als [[Magistrat]] an der Stadtspitze standen. Einer von ihnen hatte den Vorsitz im [[Stadtrat]] und alle vollzogen ursprünglich nur dessen Beschlüsse. Allmählich wuchs ihnen die Aufgabe der gesamten Selbstverwaltung zu. Sie erhielten die [[Polizei Norden|Polizeigewalt]] und oft auch die [[Amtsgericht Norden|Gerichtsbarkeit]] in Bagatellsachen zugesprochen. Gestellt wurden die Bürgermeister grundsätzlich aus den Reihen adeliger bzw. vornehmer Persönlichkeiten, die vom Stadt- bzw. Landesherren ernannt wurden. Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurden die Bürgermeister erstmals als Gemeindevorsteher gewählt. Spätestens seit Anfang des 16. Jahrhunderts standen für Norden offiziell zwei Bürgermeister, ein Stadtkämmerer (Rentmeister) gemeinsam mit anderen Vertretern der Norder Bürgerschaft und Hauptleuten an der Spitze der Stadt Norden.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 49</ref> | ||
Über den Bürgermeistern stand der [[Amtsverwalter]], dessen Aufgabe in etwa mit dem heutigen Landrat vergleichbar ist. | Über den Bürgermeistern stand der [[Amtsverwalter]], dessen Aufgabe in etwa mit dem heutigen Landrat vergleichbar ist. | ||
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Version vom 26. Mai 2021, 10:58 Uhr
Nicht nur die Stadt Norden hatte spätestens seit 1497 einen Bürgermeister, auch die bis zur ihrer Eingemeindung nach Norden selbstständigen Gemeinden hatten naturgemäß einst einen Bürgermeister und ggf. einen Gemeindedirektor. Die Aufgaben der ehemaligen Bürgermeister wurden nach der Eingemeindung dem städtischen Bürgermeister übertragen, ein Teil obliebt jedoch auch den Ortsvorstehern. Eine Ausnahme bildet hier die ehemalige Gemeinde Sandbauerschaft, deren einstige Gebiete heute keinerlei administrative Bedeutung mehr haben und die daher auch keinen eigenen Ortsvorsteher hat.
Vom Mittelalter bis in die frühe Neuzeit war es üblich, dass zwei oder mehr Bürgermeister als Magistrat an der Stadtspitze standen. Einer von ihnen hatte den Vorsitz im Stadtrat und alle vollzogen ursprünglich nur dessen Beschlüsse. Allmählich wuchs ihnen die Aufgabe der gesamten Selbstverwaltung zu. Sie erhielten die Polizeigewalt und oft auch die Gerichtsbarkeit in Bagatellsachen zugesprochen. Gestellt wurden die Bürgermeister grundsätzlich aus den Reihen adeliger bzw. vornehmer Persönlichkeiten, die vom Stadt- bzw. Landesherren ernannt wurden. Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurden die Bürgermeister erstmals als Gemeindevorsteher gewählt. Spätestens seit Anfang des 16. Jahrhunderts standen für Norden offiziell zwei Bürgermeister, ein Stadtkämmerer (Rentmeister) gemeinsam mit anderen Vertretern der Norder Bürgerschaft und Hauptleuten an der Spitze der Stadt Norden.[1]
Über den Bürgermeistern stand der Amtsverwalter, dessen Aufgabe in etwa mit dem heutigen Landrat vergleichbar ist.
Einzelnachweise
- ↑ Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 49