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|'''[[Anna von Oldenburg]]''' war Gräfin von Ostfriesland und nach dem Tode ihres Mannes [[Enno II. Cirksena]] ab 1542 zugleich vormundschaftliche Regentin des Landes.
|'''[[Anna von Oldenburg]]''' war Gräfin von Ostfriesland und nach dem Tode ihres Mannes [[Enno II. Cirksena]] ab 1542 zugleich vormundschaftliche Regentin des Landes.
In die Zeit ihrer Herrschaft fallen der Erlass einer [[Polizeiordnung]] und eine Neuordnung des [[Liste der Schulen im Stadtgebiet|Schulwesens]].
In die Zeit ihrer Herrschaft fallen der Erlass einer [[Polizeiordnung]] und eine Neuordnung des [[Liste der Schulen im Stadtgebiet|Schulwesens]], wodurch jedes KInd nun ein Recht auf Bildung hatte.


Um 1551 ermöglichte Anna die Vergrößerung der [[Westermarsch I|Westermarsch]] und schuf den [[Alter Süderdeich|alten Süderdeich]], an den heute noch der [[Altendeichsweg (Westermarsch)|Altendeichsweg]] erinnert. Hierdurch entstand das [[Westermarscher Altes Neuland|(alte) Westermarscher Neuland]].
Um 1551 ermöglichte Anna die Vergrößerung der [[Westermarsch I|Westermarsch]] und schuf den [[Alter Süderdeich|alten Süderdeich]], an den heute noch der [[Altendeichsweg (Westermarsch)|Altendeichsweg]] erinnert. Hierdurch entstand das [[Westermarscher Altes Neuland|(alte) Westermarscher Neuland]].