COVID 19-Pandemie: Unterschied zwischen den Versionen
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Am 13. und 17. März beschlossen Bund und Länder eine Reihe von Maßnahmen, um das Gesundheitssystem auf die voraussichtlich steigenden Behandlungszahlen von COVID-19-Fällen vorzubereiten. Dazu gehörten die Verschiebung planbarer Operationen und ein Notfallplan für Krankenhäuser, mit dem die Intensivkapazitäten verdoppelt werden sollen. Gleichzeitig wurden Quarantänemaßnahmen für Reisende aus dem Ausland und Reisebeschränkungen beschlossen. | Am 13. und 17. März beschlossen Bund und Länder eine Reihe von Maßnahmen, um das Gesundheitssystem auf die voraussichtlich steigenden Behandlungszahlen von COVID-19-Fällen vorzubereiten. Dazu gehörten die Verschiebung planbarer Operationen und ein Notfallplan für Krankenhäuser, mit dem die Intensivkapazitäten verdoppelt werden sollen. Gleichzeitig wurden Quarantänemaßnahmen für Reisende aus dem Ausland und Reisebeschränkungen beschlossen. | ||
Am 20. März untersagte der Landkreis Aurich erstmals per Allgemeinverfügung die Nutzung von Zweitwohnungssitzen. Hintergrund dieser Maßnahme war, dass zu Beginn der Pandemie noch niemand wusste, wie sich der weitere Verlauf gestalten wurde. Anfänglich schien es, als sei eine sehr hohe Zahl an beatmungspflichtigen Intensivpatienten zu erwarten. Die umliegenden Krankenhäuser verfügten nur über eine sehr geringe Anzahl von derartigen Intensivbetten, sodass die Behörden versuchten, die Zahl der im Landkreis verkehrenden Menschen möglichst gering zu halten, um damit die theoretische Verfügbarkeit derartiger Betten zu erhöhen. | Am 20. März untersagte der Landkreis Aurich erstmals per Allgemeinverfügung die Nutzung von Zweitwohnungssitzen. Hintergrund dieser Maßnahme war, dass zu Beginn der Pandemie noch niemand wusste, wie sich der weitere Verlauf gestalten wurde. Anfänglich schien es, als sei eine sehr hohe Zahl an beatmungspflichtigen Intensivpatienten zu erwarten. Die umliegenden Krankenhäuser verfügten nur über eine sehr geringe Anzahl von derartigen Intensivbetten, sodass die Behörden versuchten, die Zahl der im Landkreis verkehrenden Menschen möglichst gering zu halten, um damit die theoretische Verfügbarkeit derartiger Betten zu erhöhen. Hoch anzurechnen ist hier das Engagement von Olaf Meinen, der diese Verfügung trotz ihrer Rechtsunsicherheit durchsetzte, um den 12.000 Zweitwohnungsbesitzern nebst ihren Familien, die nicht selten aus Hochrisikogebieten stammten, eine Anreise in den vergleichsweise strukturschwachen Landkreis Aurich zu untersagen. Wie von den Behörden erwartet, führte die Maßnahme zu mehreren Klagen gegen von Zweitwohnungsbesitzern beim Verwaltungsgericht Oldenburg doch stuften die Richter das Recht auf Freizügigkeit der weniger, egoistischer Personen (zu Recht) niedriger als das Recht auf körperliche Unversehrheit und Leben der breiten Masse. Kräfte der Bereitschaftspolizei aus Oldenburg unterstützten die auch für die Insel Norderney sekundär zuständige [[Polizei Norden]] bei der Durchsetzung des Aufenthaltsverbotes auf den ostfriesischen Inseln im Landkreis Aurich. Bereits im Vorfeld wurden Touristen und Zweitwohnungsbesitzer über mehrere Tage durch Lautsprecherdurchsagen von Polizei und Feuerwehr aufgefordert worden, die Insel zu verlassen. Über mehrere Monate wurde der Fähranleger am [[Norddeicher Hafen]] von Kräften des Ordnungsamtes des Landkreis Aurich kontrolliert. Später wurde eine Einigung mit der [[Reederei Frisia]] getroffen, wonach private Sicherheitskräfte die Einhaltung des touristischen Transports kontrollierten und bei Bedarf die Behörden hinzuziehen. | ||
Am 22. März 2020 einigten sich Bund und Länder auf ein "umfassendes Kontaktverbot". Beim Zusammentreffen im öffentlichen Raum sollte ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden, Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe wie Friseursalons wurden geschlossen. Kernpunkt des Kontaktverbotes war, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder mit einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet ist. Für die Stadt Norden, die hochgradig vom Fremdenverkehr abhängig ist und eine Vielzahl an Gastronomie- sowie Hotelbetriebe aufweist, war diese Schließung ein schwerer Schlag. Viele Beschäftigte verloren in Arbeit oder mussten in Kurzarbeit gehen. Auch Schulen und Kindergärten wurden geschlossen und waren nur noch für Kinder von Eltern in sogenannten "systemrelevanten Berufen" zugänglich. Hierunter wurden solche Berufe zusammengefasst, die von herausragender Wichtigkeit für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung waren, wie beispielsweise medizinisches Personal oder Polizeibeamte. Die Stadt Norden setzte die Monatsbeiträg für die städtischen Kindergärten für den Monat April aus. | Am 22. März 2020 einigten sich Bund und Länder auf ein "umfassendes Kontaktverbot". Beim Zusammentreffen im öffentlichen Raum sollte ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden, Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe wie Friseursalons wurden geschlossen. Kernpunkt des Kontaktverbotes war, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder mit einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet ist. Für die Stadt Norden, die hochgradig vom Fremdenverkehr abhängig ist und eine Vielzahl an Gastronomie- sowie Hotelbetriebe aufweist, war diese Schließung ein schwerer Schlag. Viele Beschäftigte verloren in Arbeit oder mussten in Kurzarbeit gehen. Auch Schulen und Kindergärten wurden geschlossen und waren nur noch für Kinder von Eltern in sogenannten "systemrelevanten Berufen" zugänglich. Hierunter wurden solche Berufe zusammengefasst, die von herausragender Wichtigkeit für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung waren, wie beispielsweise medizinisches Personal oder Polizeibeamte. Die Stadt Norden setzte die Monatsbeiträg für die städtischen Kindergärten für den Monat April aus. | ||